Späße in der Freinacht – mit Maß und Ziel
Zudem werden die Feierlustigen gebeten, sich bereits zeitnah vor einer Feier bzw. vor einem Festbesuch Gedanken über den Nachhauseweg zu machen. So wird eindringlich davor gewarnt sich in alkoholisiertem Zustand ans Steuer zu setzen. Abgesehen von den strafrechtlichen Ermittlungen, welche neben dem Verlust der Fahrerlaubnis auch hohe Geldstrafen nach sich ziehen können, ist die Gefahr eines Verkehrsunfalles unter Alkoholeinfluss um ein vielfaches höher. Ratsam ist es, mit anderen eine Fahrgemeinschaft zu bilden oder an einen gemeinsamen Abholservice zu denken.
Abschließend sollte nochmals betont werden, dass die Niederbayerische Polizei nichts gegen Brauchtum einzuwenden hat, solange dies mit Maß und Ziel, aber vor allem im gesetzlich erlaubten Rahmen geschieht!
Medien-Kontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Presse-Team, Stefan Gaisbauer, PHM/Z, 09421-868-1013
Veröffentlicht am 28.04.2017, 12.30 Uhr
Polizeipräsidium NiederbayernStraubingQuellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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