Unerlaubte Einreise eines indischen Staatsangehörigen

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17.10.2025 07:30 Uhr
Passau
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Am gestrigen Freitag, den 17. Oktober 2025, gegen 07.30 Uhr wurde im Rahmen der Schleierfahndung der Grenzpolizeiinspektion Passau im IC495 ein indischer Staatsangehöriger einer Kontrolle unterzogen. Er wies sich lediglich mit einem Handyfoto seines Reisepasses aus. Da der Mann verpflichtet ist, seinen Reisepass mitzuführen, diesen aber bei der Kontrolle nicht aushändigen und vorzeigen konnte, wird gegen ihn ein Verfahren wegen der unerlaubten Einreise, illegalem Aufenthalt ohne Pass und illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel eingeleitet und nach abgeschlossener Sachbearbeitung wieder entlassen.

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Quellenangaben

Grenzpolizeiinspektion Passau

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