Waffengesetzverstoß bei Grenzkontrolle

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13.10.2025 10:20 Uhr
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Am gestrigen Montag, den 13. Oktober 2025, gegen 10:20 Uhr, wurde zunächst im Rahmen der Grenzkontrolle ein Lkw mit rumänischer Zulassung bei der Einreise aus Österreich einer Kontrolle unterzogen. In der Fahrerkabine des 39-jährigen rumänischen Fahrzeugführers, konnte ein funktionsfähiges Elektroimpulsgerät aufgefunden werden. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort konnte dieser seine Fahrt fortsetzen. Etwa eine Stunde später unterzogen die Einsatzkräfte im Bereich Neuhaus am Inn einen 39-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der fußläufig von Österreich nach Deutschland einreiste, einer Kontrolle. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen vorlag. Die zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe erforderliche Geldsumme im dreistelligen Eurobereich konnte nicht beglichen werden, weshalb der Haftbefehl vollstreckt wurde.

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Quellenangaben

Grenzpolizeiinspektion Passau

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