Großangelegte Durchsuchungsaktion wegen Verdachts des Verbreitens von Kinder- und Jugendpornografie – Kripo Landshut durchsucht Wohnungen in mehreren Landkreisen

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17.07.2025 13:21 Uhr
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Großangelegte Durchsuchungsaktion wegen Verdachts des Verbreitens von Kinder- und Jugendpornografie – Kripo Landshut durchsucht Wohnungen in mehreren Landkreisen

LKR. DINGOLFING-LANDAU, LANDSHUT, KELHEIM. Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Landshut haben am Donnerstag, 17.07.2025, im Rahmen einer großangelegten Aktion, an der mehr als 30 Beamte unter Einsatzleitung der Kriminalpolizeiinspektion Landshut beteiligt waren, zahlreiche Wohnungen durchsucht. Unterstützt wurden die Ermittler dabei auch von Vertretern der Staatsanwaltschaft Landshut; auch ein sog. Datenträgerspürhund kam dabei zum Einsatz.

Aufgrund umfangreicher und mehrmonatiger Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Landshut gerieten 16 Männer sowie eine Jugendliche in Verdacht, sich u. a. Aufnahmen mit kinderpornografischen Inhalten verschafft bzw. über entsprechende Messenger-Dienste verbreitet zu haben. Die Taten sollen sich nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen zwischen 2020 und Anfang 2025 ereignet haben. Das Alter der Tatverdächtigen, die unabhängig voneinander gehandelt haben, liegt zwischen 15 und 80 Jahren.

Beim heutigen Vollzug der von den Amtsgerichten Landshut und Straubing erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse stellten die Ermittler Beweismittel sicher, darunter 11 Mobiltelefone, zwei Tablets, mehrere Notebooks und PC´s sowie über 50 weitere diverse Speichermedien, die nun ausgewertet werden.

Anonymität im Internet schützt nicht vor Strafverfolgungsmaßnahmen

Die Dursuchungsaktion der Kriminalpolizeiinspektion Landshut in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften verdeutlicht erneut, dass die Ermittlungsbehörden alle möglichen Maßnahmen treffen, um die Tatverdächtigen, die sich oft in der vermeintlichen Anonymität des Internets in Sicherheit wiegen, zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Vor allem soziale Netzwerke, die in erster Linie der Kommunikation dienen, werden häufig von Nutzern zum Austausch von strafbaren Inhalten verwendet. Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften ist eine nicht zu verharmlosende Straftat. Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden.

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Veröffentlicht: 17.07.2025, 13.25 Uhr


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