Absuchaktion zum Schutz von Greifvögeln

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29.04.2025 07:58 Uhr
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Absuchaktion im Bereich der Polizeiinspektion Simbach am Inn zum Schutz der Greifvögel

SIMBACH A. INN/ZEILARN, LKR. ROTTAL-INN. Nach dem Fund von vier toten Mäusebussarden im März dieses Jahres in einem Waldstück bei Zeilarn hat das Polizeipräsidium Niederbayern ergänzend zum laufenden Ermittlungsverfahren am 28.04.2025 eine groß angelegte Absuchaktion gestartet.

Die gestrige Aktion wurde im Rahmen des EU-geförderten Projekts „wildLIFEcrime“ durchgeführt, an dem sich die Polizeipräsidien Niederbayern und Oberpfalz beteiligen. Ziel ist es, illegale Tötungen und die Verfolgung von Wildtieren wie Greifvögeln zu bekämpfen und die Öffentlichkeit für den Schutz dieser faszinierenden Arten zu sensibilisieren.

Bei der Absuchaktion wurden neben Diensthunde und modernste Technologien wie Drohnen eingesetzt, um den Bereich gründlich nach Tierkadavern, Giftködern, Fallen oder anderen Beweismitteln abzusuchen.

Meist werden Giftköder ausgelegt, um die Tiere zu töten. Dabei stehen Greifvögel wie Mäusebussarde in Deutschland unter dem besonderen und strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Das absichtliche Töten, Verletzen oder Fangen dieser Tiere ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.

Die Polizei stellt klar: Wer den Tieren nachstellt oder Sie gar tötet, gefährdet die Biodiversität und das ökologische Gleichgewicht. Solche Handlungen stellen kein Kavaliersdelikt dar. Festgestellte Straftaten werden konsequent verfolgt.

Das Polizeipräsidium Niederbayern bittet auch die Bevölkerung um Mithilfe: Wer verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder Hinweise auf illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit Greifvögeln geben kann, wird gebeten, sich umgehend bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die Natur zu respektieren und sich für den Schutz unserer heimischen Tierarten einzusetzen. Gemeinsam können wir dazu beitragen, die faszinierenden Greifvögel und ihre Lebensräume zu bewahren.

Weitere Informationen zum EU-Projekt wildLIFEcrime finden Sie unter www.wildlifecrime.eu.


Greifvögel gelten in Deutschland als streng geschützte Tierarten - Gesetz sieht empfindliche Strafen vor

Greifvögel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschütze, d. h., es ist verboten, sie der Natur zu entnehmen, zu verletzen, zu töten, oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder gar zu zerstören. Bei den streng geschützten Tierarten sowie den europäischen Vogelarten gilt zusätzlich das Verbot, sie u. a. während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören. Nach dem Gesetz sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe möglich.



Veröffentlicht: 29.04.2025, 08.00 Uhr


Polizeipräsidium NiederbayernPolizeipräsidium NiederbayernStraubing


Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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