Kein Bürgergeld für wehrfähige Ukrainer – MdL Ebner fordert Änderung, um Fehlanreize zu vermeiden

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23.03.2025
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Deutschland zahlt monatlich rund 100 Millionen Euro Bürgergeld an wehrfähige Ukrainer. Eine Situation, die Landtagsabgeordneter Dr. Stefan Ebner als höchst problematisch ansieht – gesellschaftlich, finanziell und mit Blick auf die internationale Außenwirkung: „Wir stehen klar an der Seite der Ukraine, die ihr Land und unsere gemeinsamen Werte verteidigt. Aber man muss es deutlich sagen: Es passt nicht zusammen, dass wir einerseits die Ukraine bestmöglich unterstützen wollen und gleichzeitig fahnenflüchtige Ukrainer mit Bürgergeld alimentieren.“

 

Aktuell leben etwa 300.000 Ukrainer im wehrfähigen Alter in Deutschland, 140.000 von ihnen beziehen Bürgergeld. Dabei ist es Männern zwischen 18 und 60 Jahren eigentlich untersagt, die Ukraine zu verlassen.

„Wir wissen um diese Situation, ändern aber nichts daran – welches Signal senden wir damit aus? Das Bürgergeld setzt Anreize, dass wehrfähige Männer aus der Ukraine nach Deutschland kommen und hierbleiben, anstatt ihr Land zu verteidigen“, so Ebner.

 

Dr. Stefan Ebner MdL.jpg

MdL Dr. Stefan Ebner fordert Änderung beim Bürgergeld, um Fehlanreize zu vermeiden.

 

Der Abgeordnete fordert deshalb eine klare Neuregelung von der neuen Bundesregierung: „Wir brauchen eine grundsätzliche Reform des Bürgergeldes, das in seiner jetzigen Form leistungsfeindlich ist. Zudem muss die Bundesregierung sicherstellen, dass wehrfähige Ukrainer in Deutschland keine Sozialleistungen mehr erhalten. Diese Situation ist den Menschen in Deutschland nicht länger zu vermitteln.“

 

Ebner ist sich bewusst, dass es sich um ein sensibles und hochpolitisches Thema handelt. Einerseits bestehe die moralische Verpflichtung, vor dem Krieg geflohene Menschen zu unterstützen. Andererseits werde aber auch deutlich, welche absurden Fehlanreize das Bürgergeld setze.

 

Abschließend betont der Abgeordnete: „Natürlich ist es einfach, aus sicherer Entfernung über die persönlichen Gründe und Schicksale zu urteilen, aus welchen sich einzelne Männer nicht für die Verteidigung ihres Landes zur Verfügung stellen können oder wollen. Dennoch ändert es nichts an der Notwendigkeit, das Bürgergeld auch im Hinblick auf solche Fälle grundlegend zu reformieren, um Fehlanreize zu vermeiden. Die neue Bundesregierung ist hier in der Pflicht.“

 

Ergänzend kommt hinzu, dass es von Anfang an ein Fehler war, dass Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland Bürgergeld beziehen, anstatt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Hilfen zu bekommen. „Ich hoffe sehr, dass die kommende Regierung den Grundsatz befolgt: Nur wer schon mal in das Sozialsystem in Deutschland eingezahlt hat, kann draus einen Anspruch haben. Das heißt: Wer noch nie in das Sozialsystem eingezahlt hat, kann daraus auch keine Leistungen erhalten. Dieser Grundsatz muss doch selbstverständlich sein“, so Ebner.


- JS


Abgeordnetenbüro Dr. Stefan Ebner, MdLAbgeordnetenbüro Dr. Stefan Ebner, MdLRegen

Quellenangaben

MdL Dr. Stefan Ebner
Annett von Loeffelholz

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