Niederbayern: „Movie Money“ bei bevorstehenden Faschingsumzügen – Appell des Polizeipräsidiums Niederbayern
NIEDERBAYERN. Während der Faschingszeit kam es im vergangenen Jahr zu mehreren Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldfälschung. Das Polizeipräsidium Niederbayern weist darauf hin, dass Spielgeld vor allem im Faschingstreiben schnell mit echten Banknoten verwechselt werden kann. Die Herstellung und Verbreitung von Falschgeld ist strafbar, weshalb die Polizei bei derartigen Feststellungen Ermittlungen aufnimmt.
Spielgeld, oder auch „Movie Money“ genannt, wird oft für Faschingskostüme und bei Faschingsumzügen verwendet und sieht echtem Geld oft zum Verwechseln ähnlich. Charakteristisches Merkmal ist unter anderem der Aufdruck „Prop Copy“ oder „Movie Money“. Im Gedränge kann solches Spielgeld schnell einmal verwechselt werden und gelangt immer wieder in den Zahlungsverkehr. Bereits bei der Feststellung von Spielgeld beispielsweise am Faschingswagen oder bei Personen leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung von Falschgeld ein.
Sofern Sie eine derartige Banknote erhalten haben, wird vor dem Hintergrund des oben genannten Anfangsverdachts grundsätzlich zu einer Anzeigenerstattung bei der Polizei geraten. Echte Banknoten verfügen über eine Reihe von sichtbaren und auch unsichtbaren Sicherheitsmerkmalen. Die Regel „Fühlen – Sehen – Kippen“ erscheint dabei am einfachsten, um falsche Banknoten zu erkennen.
Falschgeld in drei Schritten erkennen
Ein verdächtiger Geldschein kann mit einer unverdächtigen (echten) Banknote verglichen werden und anhand folgender Echtheitsmerkmale als Fälschung erkannt werden.

Polizeipräsidium Niederbayern