Am Mittwoch wurde durch Beamte der PI Grafenau im Stadtbereich ein Rollerfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der 42-Jährige gab an, lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung zu besitzen. Da der Roller jedoch diverse technische Veränderungen auf wies, lag der Verdacht nahe, dass hier die erforderliche Drosselung auf eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h nicht vorhanden war. Eine anschließende Geschwindigkeitsmessung mittels GPS bestätigte den Verdacht der Beamten. Für den Roller hätte der Mann einen entsprechenden Führerschein benötigt. Er wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht.
Mit frisiertem Roller unterwegs - 42-jähriger hatte nicht die erforderliche Fahrerlaubnis.
- KM
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