Aufgriffe der Grenzpolizei Freyung

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04.12.2024 11:57 Uhr
Freyung
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Am Samstag, 30.11.2024 gegen 09:00 Uhr wurde ein 32jähriger polnischer Staatsangehöriger auf der B 12 kurz vor der Ausreise in die Tschechische Republik mit seinem Pkw einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurden durch die Beamte gleich mehrere Verstöße aufgedeckt. Zum einen konnte der Mann, welcher im Landkreis Deggendorf wohnhaft ist, keine gültige Fahrerlaubnis für seinen Pkw vorweisen, zum anderen war sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß versichert. Belastend kam weiterhin hinzu, dass der Fahrzeuglenker alkoholisiert war. Es erwarten ihn nun verschiedene Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Außerdem wird gegen ihn ein Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen.

 

Ebenfalls zu viel Alkohol konsumiert hat ein 37-jähriger aus dem Gemeindebereich Perlesreut. Nachdem bei einer Kontrolle, auch am 30.11.2024 gegen 22:40 Uhr, Alkoholgeruch aus dem Inneren seines Pkw festgestellt wurde, ergab ein Atemalkoholtest einen Wert im Ordnungswidrigkeitenbereich. Auch ihn erwartet eine Geldbuße sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

 

Gegen das Konsumcannabisgesetz verstoßen hat ein 27-jähriger tschechischer Staatsangehöriger. Dieser wurde als Beifahrer eines Pkw kurz nach der Einreise am 01.12.2024, gegen 21.45 Uhr aus der Tschechischen Republik in das Bundesgebiet kontrolliert. Die Fahnder der Freyunger Grenzpolizei konnten dabei bei ihm eine geringe Menge an Cannabis auffinden. Da die Einfuhr von Cannabis nach Deutschland weiterhin verboten ist, erwartet diesen nun ein entsprechendes Strafverfahren. Dem Mann wurde nach den erforderlichen Maßnahmen die Weiterreise gestattet.

 

Weiter konnte am Dienstag, 03.12.2024 gegen 08:00 Uhr durch die Fahndungseinheit ein polnischer Kleintransporter kontrolliert werden. Der Fahrer, ein 29-jähriger Pole, konnte keine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Zusätzlich führte er in seinem Rucksack mehrere Böller mit sich, welche in Deutschland nicht zugelassen sind. Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und nach dem Sprengstoffgesetz.

 

Bei der weiteren Kontrolle der Insassen wurden im Rucksack eines Beifahrers, ein 34-jähriger Pole, mehrere Dopingmittel festgestellt. Diese wurden durch die Fahnder sichergestellt. Allen Beteiligten wurde nach Abarbeitung der entsprechenden Fälle die Weiterfahrt gestattet.

 

Ein erneutes Aufeinandertreffen hatte ein 63-jähriger mit den Zivilbeamten der Fahndung. Dieser wurde bereits im Jahre 2023 durch das Mitführen eines verbotenen Messers auffällig und er wurde deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er diese jedoch nicht bezahlte, wurde er durch die Staatsanwaltschaft Passau zur Fahndung ausgeschrieben. Die Rechnung hat der polnische Staatsbürger wohl nicht ganz zu Ende gerechnet. Den auch am 03.12.2024 gegen 09:20 Uhr wurde er auf der B 12 erneut kontrolliert. Dabei kam die Fahndungsausschreibung zu Tage. Der Mann konnte die längst überfällige Strafe im mittleren, dreistelligen Bereich bezahlen. Vermutlich nun schuldenfrei setzte er im Anschluss nun Fahrt fort.

 

Ein in Deutschland verbotener Schlagring wurde auch am 03.12.2024 gegen 13:25 Uhr einem tschechischen Staatsbürger zum Verhängnis. Dieser wurde bei einer Kontrolle auf der B 12 bei Hinterschmiding in seinem Lkw aufgefunden. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz. Auch er durfte seine Fahrt fortsetzen.

 

Zum Abschluss des 03.12.2024 wurde durch die Schleierfahnder gegen 20:30 Uhr ein 45-jähriger Russe in der Jandelsbrunner Straße in Waldkirchen einer Kontrolle unterzogen. Da er zu tief ins Glas geschaut hat und ein Wert im Ordnungswidrigkeitenbereich festgestellt wurde, erwartet auch ihn ein Fahrverbot von einem Monat und ein Bußgeld.


- KM


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