Am 24.11.2024 erstattete ein 35-Jähriger Strafanzeige wegen Betrugs. Der Mann wollte über Kleinanzeigen ein Smartphone erwerben und einigte sich mit dem vermeintlichen Verkäufer auf einen Preis dreistelliger Höhe. Der 35-Jährige überwies den Betrag auf das ihm mitgeteilte Konto. Im Anschluss brach jedoch der Kontakt ab, die Ware wurde nicht geliefert. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingeleitet.
Warenbetrug - Auf Verkaufsplattform angebotenes Mobiltelefon wird nicht geliefert.
- KM
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