Gerlach setzt sich für weiteren Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen ein – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin: Neue Arbeitsgemeinschaft Kurzzeitpflege unterstützt Anbieter

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15.08.2024 07:15 Uhr
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Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach setzt sich für den weiteren Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen im Freistaat ein. Die Ministerin betonte am Donnerstag: „Die neu gegründete Arbeitsgemeinschaft Kurzzeitpflege wird ab sofort die Einrichtungen bei der Schaffung oder Aufstockung von Kurzzeitpflegeplätzen unterstützen. Unter den Mitgliedern sind auch Spitzenverbände wie das Bayerische Rote Kreuz oder der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste.“

Gerlach unterstrich: „Wir brauchen in Bayern eine stabile Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen – insbesondere für pflegebedürftige Menschen nach Krankenhausaufenthalten, aber vor allen Dingen zur Unterstützung von pflegenden An- und Zugehörigen. Die Kurzzeitpflege ist ein sehr wichtiger Baustein, um den hohen Anteil an daheim versorgten Pflegebedürftigen aufrechtzuerhalten.“

Die Ministerin ergänzte: „Das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium ist hier bereits seit vielen Jahren aktiv. So fördern wir die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen mit 100.000 Euro pro Platz. Damit konnten wir in den Jahren von 2020 bis 2023 schon die Entstehung von über 270 Kurzzeitpflegeplätzen unterstützen. Das reicht aber noch lange nicht aus.“

Gerlach fügte hinzu: „Der Betrieb solcher Einrichtungen muss wirtschaftlich attraktiver gestaltet werden, um Anbieter zu motivieren, solche Pflegeplätze aufzubauen. Wir unterstützen die Einrichtungen dabei: Neben der Investitionskostenförderung ‚PflegesoNah‘ und den Fördermöglichkeiten im Rahmen der Förderrichtlinie ,Gute Pflege in Bayern.‘ haben wir von Praktikern, die Anbieter von Kurzzeitpflegeeinichtungen sind, für Praktiker die Arbeitsgemeinschaft Kurzzeitpflege gegründet, die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention unterstützt wird und wo auch die Geschäftsstelle angesiedelt ist.“

Martin Wienand, Geschäftsführer vom Haus St. Vinzenz von Paul GmbH im unterfränkischen Kleinostheim und ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft, betonte: „Neben der Unterstützung durch das Bayerische Pflegeministerium sind bayernweite Dachverbände der Leistungserbringer wie etwa das BRK Mitglied der Arbeitsgemeinschaft geworden. Wir freuen uns über diese Unterstützung, die die große Bedeutung des Themas Kurzzeitpflege als ein wichtiges Element des gesamten Pflege-Settings unterstreicht.“

Beate Gürster, Geschäftsführerin von der Mobilen Pflege Fuchstal im oberbayerischen Landkreis, Landsberg am Lech, ergänzte: „Kurzzeitpflegeeinrichtungen brauchen in einigen Themenfeldern im Vergleich zu stationären Langzeitpflegeeinrichtungen abweichende Regelungen, die von allen Beteiligten – insbesondere den Kostenträgern und Prüfbehörden – mitgetragen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen.“

Patrick Bruhn, Abteilungsleiter Senioren und Pflege von der Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) als weiterer Sprecher der AG stellte heraus: „Es ist unser Ziel in der Arbeitsgruppe Kurzzeitpflege, durch Bewusstseinsbildung, Austausch und zusätzliche Interessenvertretung den Erhalt und Ausbau des Angebots an Kurzzeitpflegeplätzen in Bayern zu unterstützen.“

In regelmäßigen Treffen werden gemeinsam Maßnahmen erarbeitet, die es den Trägern und den potentiellen Anbietern von Kurzzeitpflegeplätzen erleichtern, Plätze zu schaffen oder auszubauen. Außerdem ist es Ziel der AG die Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung eines Gesamtkonzeptes solitärer und angebundener Kurzzeitpflege in Bayern zu fördern und eine trägerübergreifende Vertretung der Interessen der solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen im Austausch mit politischen Entscheidungsträgern, Behörden, Kostenträgern sowie Verbänden der Leistungserbringer zu ermöglichen.

Die Ministerin erläuterte: „In Bayern werden 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause betreut und versorgt und davon nur ein Drittel mit Unterstützung durch Pflegedienste. Die Hauptlast der Versorgung tragen die pflegenden An- und Zugehörigen. Es ist deshalb enorm wichtig, das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen in Bayern weiter auszubauen.“

Gerlach fügte hinzu: „Denn bei der Pflege zu Hause besteht die große Gefahr, dass die Pflegepersonen selbst krank werden, wenn die Erholungsphasen zu kurz sind. Wir brauchen deshalb mehr Angebote, die es ermöglichen, die Pflege zeitweise abgeben zu können, um neue Kraft zu tanken oder Erledigungen machen zu können – und dabei das beruhigende Gefühl zu haben, dass die pflegebedürftige Person gut versorgt wird.“

Die Ministerin ergänzte: „Ich gehe davon aus, dass auch in Zukunft Pflegebedürftige, egal welchen Alters, am liebsten zu Hause betreut werden möchten. Angesichts der steigenden Anzahl der Pflegebedürftigen von rund 580.000 Menschen Ende des Jahres 2021 bis auf voraussichtlich 820.000 Pflegebedürftige im Jahr 2050 brauchen wir Fachleuten zufolge in Bayern mindestens rund 1.200 Kurzzeitpflegeplätze mehr als noch im Jahr 2021.“

Die neue AG Kurzzeitpflege ist zu erreichen unter: AG-Kurzzeitpflege@stmgp.bayern.de. Auf dem Postweg können Sie die AG unter Bayer. Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, Referat 45, Gewerbemuseumsplatz 1, 90403 Nürnberg erreichen.

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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