Eine Frau hatte sich im Internet Kleinkopfhörer im Wert von ca. 240.- Euro bestellt. Die Ware wurde an einen Paketshop zugestellt. Als nun die Frau das Paket abholte, musste sie feststellen, daß das Paket geöffnet war und die Kopfhörer nicht darin waren. Es wird wegen Diebstahls ermittelt.
Bestellte Kopfhörer sind nicht im gelieferten Karton
- JS
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