Ein Mann erhielt von einem Inkassobüro Mahnbescheide für bestellte Bekleidungsstücke; tatsächlich hatte er keine Waren bestellt. Eine Nachfrage beim Lieferanten ergab, daß ein bisher Unbekannter die Bekleidung mit dem Namen des Offenbergers bestellt hatte; die Ware wurde an den Unbekannten geliefert. Die Höhe des Schadens steht noch nicht fest. Es wurden Ermittlungen wegen Betrugs eingeleitet.
Waren mit falschem Namen bestellt
- KM
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