Heizungsgesetz: Was ist der Stand der Dinge

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16.04.2024
Grafenau

Kaminkehrermeister und Energieberater Simon Peter informiert über Gebäudeenergiegesetz

Der Abgeordnete der Freie Wähler Landtagsfraktion Martin Behringer hatte zu einem Vortrag über das sog. Heizungsgesetz in den Landgasthof Frohnstetten eingeladen. Er konnte neben den rund 100 Gästen auch seinen Landtagskollegen MdL Christian Lindinger sowie die Bürgermeister Andreas Moser aus Metten und Christian Mayer aus Hengersberg und die neu gewählte Kreisvorsitzende Andra Einhellig begrüßen. Im voll besetzten Saal gab der Referent Simon Peter einen Überblick über den aktuellen Stand des Gebäude-Energie-Gesetzes. Das kontrovers diskutierte Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), das neue Wärmeplanungs-Gesetz und die Haushaltssperre des Bundes führten zu Verunsicherungen in der Gesellschaft. Welche Verpflichtungen und Folgen aus dem Gebäude-Energie-Gesetz treffen Hausbesitzer und Vermieter? Wie hängt das GEG mit der kommunalen Wärmeplanung zusammen und welche Förderungen gibt es noch und wofür? Wer sind die Fördergeber, die KfW oder BAFA? Der Referent führte souverän durch diesen Paragrafendschungel und konnte wichtige Hinweise geben.

 

Das GEG gilt eigentlich schon seit 1. November 2020 und wurde im Herbst 2023 novelliert. Die Regelungen gelten für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Es beinhaltet Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden. Mit den Neuerungen im sogenannten Heizungsgesetz möchte Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich einleiten. Detailliert ging der Referent auf die verschiedenen Heizmöglichkeiten ein. Wichtig war ihm zu betonen, dass niemand gezwungen werde, seine intakte Öl- oder Gasheizung zu tauschen. Aber wer weiterhin mit Öl oder Gas heize, müsse wegen der CO2-Abgabe oder erhöhter Netzentgelte mit Teuerungen rechnen.

 von Links Simon Peter, MdL Martin Behringer, Andrea Einhellig Kreisvorsitzende Deggendorf, BGM Metten Andreas Moser, BGM Hengersberg Christian Mayer

von Links Simon Peter, MdL Martin Behringer, Andrea Einhellig Kreisvorsitzende Deggendorf, BGM Metten Andreas Moser, BGM Hengersberg Christian Mayer

 

Das Ende aller fossiler Heizungen wird laut Gesetz für 2045 festgeschrieben. In Neubaugebieten besteht seit 1. Januar dieses Jahres die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien. Die Frage, was genau ein Neubaugebiet ausmacht, konnte nicht geklärt werden. Als Möglichkeiten erneuerbarer Energien werden vom Energieberater unter anderem die Wärmepumpe, Biomasse, Wasserstoff, Wärmenetze und Solarthermie aufgeführt. Dazu gibt es Ausnahmetatbestände bei Eigentümerwechsel sowie Übergangsfristen bei Anschlüssen an Wärmenetze.

 

Hat die Kommune allerdings im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ein Wärmenetz- oder Wasserstoffversorgungsgebiet ausgewiesen, gilt diese Pflicht bereits einen Monat nach der Beschlussfassung. Wichtig ist, dass die Pflicht erst ab Ausweisung eines Wärmenetz-Gebietes gilt, nicht schon dann, wenn ein kommunaler Wärmeplan erstellt wird.

 

Beim Betrieb fossiler Heizungen, welche nach 2024 eingebaut wurden, gilt ab dem Jahr 2029 ein schrittweiser steigender Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe. Dieser Anstieg bedeutet, dass bis Ende 2044 keine Heizung mehr zu 100 Prozent fossil betrieben werden darf. Nach einem Ausfall der gesamten Heizungsanlage gilt der übergangsweise Betrieb einer fossilen Heizung mit einer Übergangsfrist der Umsetzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien von fünf Jahren, bei definitivem Anschluss an ein Wärmenetz von zehn Jahren.

Unverändert bleibt die Austauschpflicht bei Öl- und Gasheizungen, welche älter als 30 Jahre alt sind, ausgenommen Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Auch für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, welche sich seit 2002 oder länger im Eigentum befinden, gilt die Pflicht erst ab Eigentumsübergabe.

 

Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es einen Effizienz-Bonus von zusätzlich fünf Prozent. Die maximale förderfähige Summe liegt bei 30000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die 2. Bis 6. Wohneinheit und je 8000 Euro ab der 7.Wohneinheit. Jeder bekommt 30 Prozent Förderung, dann gibt es für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch von Ölheizungen und Nachtspeicheröfen egal welchen Alters einen sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Bei Gas- und Biomasseheizungen gibt es den Bonus nur wenn die Anlage älter als 20 Jahre ist. Bis zu 55 Prozent Förderung auf 30000 Euro seien also ohne Berücksichtigung eines eventuell Einkommensbonus möglich. Bei Mehrfamilienhäusern steigt die Fördersumme je Wohneinheit, zugleich können sich die Boni aber bei nicht selbst genutzten Wohneinheiten verringern.

 

Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus von 30% bei zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro.

Die Boni können bis zu einem Höchstfördersatz von 70 Prozent kombiniert werden.

 

Zusätzlich können Hausbesitzer, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, einen zinsgünstigen KfW-Förderkredit bei einem Kreditinstitut beantragen. Diesen bekommen Hauseigentümer, die selbst dort wohnen und deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 90.000 Euro beträgt.

Der sehr informative und umfangreiche Vortrag ließ die vielen Zuhörer staunen und es kamen eine Reihe von Fragen auf, die auch alle noch beantwortet wurden. Abschließend wurde von allen festgestellt, ohne einen guten Energieberater ist es unmöglich, die komplizierten Vorschriften zu durchblicken und die Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Energieberater Simon Peter konnte beruhigend mitteilen, dass Energieberater gefragt seien, nach seinen Informationen könnten Interessierte trotzdem noch im ersten Halbjahr Beratungstermine vereinbaren. Aus dem Kreis der Zuhörer kam auch die Aufforderung an die anwesenden Abgeordneten, diesen Bürokratiewahnsinn zu vereinfachen. „Leider kann die Regierung des Freistaats Bayern hier wenig ausrichten, denn das ist ein Bundesgesetz, worauf wir keinen Einfluss haben“, bedauerte Martin Behringer. Im Rahmen des Ausschusses Wohnen, Bauen und Verkehr werde er die Punkte auf jeden Fall einbringen, soviel konnte er versprechen.

 

Zum Abschluss bedankte sich MdL Martin Behringer bei den Gästen, bei Gastgeber Markus Ranzinger und allen, die bei den Vorbereitungen zu der sehr gelungenen Veranstaltung geholfen haben. „Die Diskussionen um dieses Gesetz haben den Heizungsherstellern ein Rekordjahr beschert. Doch genau betrachtet, hat sich der Bestand an Ölheizungen verdoppelt. Auch Gasheizungen wurden doppelt so häufig eingebaut wie Wärmepumpen.“ Gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht.


- JS


MdL Martin BehringerGrafenau

Quellenangaben

Büro Martin Behringer, MdL

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