Am 05.03.2024 gegen 23.30 Uhr kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizei Passau auf der A 3, PP Hammerbach, einen Pkw. Fahrer war ein 44-jähriger Ukrainer. Bei der Kontrolle stellten die Grenzpolizisten fest, dass gegen den 44-jährigen Fahrer ein Fahrverbot besteht. Zudem ist sein Aufenthalt auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen beschränkt. Der Führerschein wurde vor Ort beschlagnahmt und die Weiterfahrt unterbunden. Nach Einleitung eines Straf-, bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahrens konnte der 44-Jährige mit einem Ersatzfahrer seine Reise zurück nach Nordrhein-Westfalen antreten.
Fahren trotz Fahrverbot und Aufenthaltsbeschränkung
- JS
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