Am 01.03.2024 um 21.10 Uhr wurde in Deggendorf, in der dortigen Bahnhofstraße, ein 27 jähriger Arbeitssuchender aus dem Nachbarlandkreis, mit seinem Kleinkraftrad einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es wurde festgestellt, dass das Kleinkraftrad eine Höchstgeschwindigkeit von ca. 50 km/h erzielt. Eine erforderliche Fahrerlaubnis konnte der 27 jährige nicht vorweisen. Ebenso war am Kleinkraftrad kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht, was ein Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz darstellt. Das Kleinkraftrad wurde sichergestellt und mit dem herbei gerufenen Abschleppunternehmer abgeschleppt. Der 27 jährige musste seine Heimreise zu Fuß antreten.
In Deggendorf ohne Führerschein unterwegs.
- JS
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