Nach Faschingsumzug – Kripo Passau ermittelt wegen Verdacht der Geldfälschung

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21.02.2024 08:04 Uhr
Nach Faschingsumzug – Kripo Passau ermittelt wegen Verdacht der Geldfälschung

TRIFTERN, LKR. ROTTAL-INN. Am Sonntag, 04.02.2024, soll beim Faschingsumzug in Triftern sog. „Movie Money“ in Umlauf gebracht worden sein. Die Kriminalpolizeiinspektion Passau ermittelt nun wegen des Verdachts der Geldfälschung und bittet um Zeugenhinweise.

Am Faschingssonntag sollen bislang Unbekannte während des Faschingstreibens von einem Faschingswagen, der an der Außenseite mit sog. „Movie Money“ beklebt war, das „Geld“ entfernt und damit bezahlt bzw. als Trinkgeld verwendet haben. Zunächst wurden bei einer Kassenabrechnung zwei gefälschte 50-Euro-Noten festgestellt. Zwei Tage später sind der Polizei noch eine Hundert-Euro-Note sowie eine 20-Euro-Note übergeben worden.

In diesem Zusammenhang bittet die Kriminalpolizeiinspektion Passau nun um Zeugenhinweise unter Tel. 0851/9511-0. Betroffene, die das "Movie Money" irrtümlich für Zahlungen entgegengenommen haben, werden gebeten, sich mit der Kripo Passau in Verbindung zu setzen.


Movie Money

Movie Money oder auch Prop Copy sowie Prop Money genannte Banknoten werden als sogenannte „Veränderte Banknotenabbildungen“ (VBNA) klassifiziert. Charakteristisches Merkmal ist unter anderem der Aufdruck „THIS IS NOT LEGAL: IT IS TO BE USED FOR MOTION PROPS“. Ursprünglich wurden diese Geldscheine als Filmrequisiten hergestellt. Sie können aber den echten Banknoten zum Verwechseln ähnlich sehen und daher zur Täuschung im Zahlungsverkehr durchaus genutzt werden.  

Sofern Sie eine derartige Note erhalten haben, wird vor dem Hintergrund des oben genannten Anfangsverdachts grundsätzlich zu einer Anzeigenerstattung bei der Polizei geraten. Echte Banknoten verfügen über eine Reihe von sichtbaren und auch unsichtbaren Sicherheitsmerkmalen. Die Regel „Fühlen – Sehen – Kippen“ erscheint dabei am einfachsten, um falsche Banknoten zu

Falschgeld in drei Schritten erkennen

Sobald Ihnen eine Banknote verdächtig vorkommt, sollten Sie diese stets prüfen. Denn: Das Inverkehrbringen von Falschgeld ist strafbar! Alle derzeit im Umlauf feststellbaren Falsifikate können nach dem Prüfschema „Fühlen-Sehen-Kippen“ als Fälschung erkannt werden.

TIPP: Ein verdächtiger Geldschein kann mit einer unverdächtigen (echten) Banknote verglichen werden und anhand folgender Echtheitsmerkmale als Fälschung erkannt werden.


Veröffentlicht: 21.02.2024, 08.05 Uhr


Polizeipräsidium NiederbayernStraubing

Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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