Gerlach fordert von Lauterbach Nachbesserungen beim E-Rezept – Bayerns Gesundheitsministerin bringt erfolgreich Initiative in Runde der Gesundheitsminister ein – Länder dringen auch auf Regulierung von profitorientierten Praxisketten

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29.01.2024 18:00 Uhr
München

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach dringt auf rasche Nachbesserungen beim E-Rezept. Gerlach sagte am Montag in München nach einer Videoschalte der Gesundheitsministerkonferenz (GMK): „Ich begrüße die flächendeckende Einführung des E-Rezepts grundsätzlich sehr, doch es gibt Startschwierigkeiten, die auf Konstruktionsfehlern beruhen. Bayern hat bei der Runde der Gesundheitsminister eine Initiative zum E-Rezept eingebracht, die die Länder einstimmig angenommen haben. Damit fordern wir Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf, das Gesetz zeitnah zu verbessern.“

Gerlach erläuterte: „Eins der Kernprobleme des E-Rezepts sind Funktionsschwierigkeiten bei manchen Praxisverwaltungssystemen. Das Bundesgesundheitsministerium sollte dringend die Softwarehersteller gesetzlich verpflichten, ihre Produkte rechtzeitig an die Anwendungen der Telematikinfrastruktur anzupassen. Darüber hinaus gibt es für Arztpraxen und Apotheken noch weitere Hürden, die den Motor stottern lassen, wie die verzögerte Signatur von E-Rezepten in Praxen. Das sorgt bei der zeitnahen Einlösung für Probleme.“

Die Ministerin ergänzte: „Von einer echten flächendeckenden Einführung des E-Rezepts kann außerdem nur die Rede sein, wenn neben den gesetzlichen auch die privaten Krankenversicherungen das E-Rezept nutzen. Die Bundesregierung sollte das zeitnah möglich machen. Sonst führt das E-Rezept zu einer Digitalisierung der zwei Geschwindigkeiten für die Versicherten. Das kann niemand wollen.“

Gerlach fügte hinzu: „Leider hat Herr Lauterbach bei der Einführung des E-Rezepts die Bürger vergessen. Bayern hatte frühzeitig eine Kommunikationskampagne vorgeschlagen, um den Menschen die Neuerungen und ihren Nutzen zu erklären. Das würde die Akzeptanz und damit den Erfolg steigern und sollte vom Bund nachgeholt werden.“

Das E-Rezept wurde zum 1. Januar 2024 flächendeckend für die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland eingeführt. Anstelle des bisherigen Rezepts auf einem rosafarbenen Formular verschreiben Ärztinnen und Ärzte Medikamente seitdem elektronisch. Abrufbar ist das Rezept unter anderem über die persönliche Gesundheitskarte der Versicherten. Die Einführung war schon 2022 geplant, hatte sich aber aus technischen Gründen verzögert.

Gerlach bekräftigte: „Das E-Rezept ist ein Meilenstein für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. In Bayern begleiten wir die Einführung mit einem regionalen Projekt, dass sowohl die Kommunikation als auch die Umsetzung in den Praxen unterstützt. Umso wichtiger ist es, dass Herr Lauterbach nun die offensichtlichen Schwächen des E-Rezepts rasch angeht.“

Bayern hat zudem seine Forderung nach einer stärkeren Regulierung von investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) in die Gesundheitsministerkonferenz eingebracht. Dazu erklärte Gerlach: „Bundesminister Lauterbach hat schon Ende 2022 angekündigt, profitorientierte Ketten von Arztpraxen stärker zu regulieren. Geschehen ist seitdem leider nichts. Wir brauchen im Sinne der Patientinnen und Patienten zeitnah effektive Regulierungsmaßnahmen, wenn uns eine starke und vielfältige ambulante Versorgung gerade auch im ländlichen Raum wichtig ist. Bayern hat gemeinsam mit anderen Ländern im Juni 2023 erfolgreich einen Antrag zur Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Darin schlagen wir konkrete Maßnahmen vor, wie MVZ stärker reguliert werden sollten. Darauf habe ich in der Runde der Gesundheitsminister noch einmal gedrungen.“

Der Beitrag Gerlach fordert von Lauterbach Nachbesserungen beim E-Rezept – Bayerns Gesundheitsministerin bringt erfolgreich Initiative in Runde der Gesundheitsminister ein – Länder dringen auch auf Regulierung von profitorientierten Praxisketten erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.



Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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