Umtauschpflicht für Führerscheine

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04.01.2024
Passau

Der Führerscheinumtausch nach der EU-Führerscheinrichtlinie geht in die nächste Runde

 

Alle Fahrerlaubnisinhaber, welche in den Jahren 1971 oder später geboren und noch im Besitz
eines Papierführerscheins (grau/rosa) sind, müssen diesen bis zum 19.01.2025 in den neuen
EU-Kartenführerschein umgetauscht haben.


Für den Umtausch benötigt man ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs
Monate), ein Ausweisdokument und den derzeitigen Führerschein sowie eine
Karteikartenabschrift der Behörde, welche den bisherigen Führerschein ausgestellt hat (nicht
notwendig bei Ausstellung durch die Stadt Passau oder das Landratsamt Passau).


Wegen der großen Anzahl an Umtauschpflichtigen ist eine vorherige Terminvereinbarung
notwendig – das Online-Terminvereinbarungssystem der Stadt Passau findet man auf der
Internetseite www.passau.de. Alle Landkreisbewohner müssen sich mit der für sie zuständigen
Führerscheinstelle ihres Landratsamtes in Verbindung setzen.


Hinweis:
Gehört man nicht zu den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 und möchte man wissen, ob und
wann man von der Umtauschpflicht betroffen ist, gibt es auf der Internetseite der Stadt Passau
umfangreiche Informationen.


Alle Fahrerlaubnisinhaber, welche noch einen Papierführerschein besitzen und den Jahrgängen
1953-1970 angehören, waren bereits von der Umtauschpflicht betroffen und sollten mittlerweile
einen befristeten Kartenführerschein besitzen


- JS


Stadt PassauPassau

Quellenangaben

Stadt Passau

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