Niederbayern: Verbreiten von Kinderpornografie – Kripo Landshut durchsucht mehrere Wohnungen

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11.10.2023 11:12 Uhr
Straubing
Niederbayern: Verbreiten von Kinderpornografie – Kripo Landshut durchsucht mehrere Wohnungen

LANDSHUT, LKR LANDSHUT. Seit den Morgenstunden durchsuchen Beamte der Kriminalpolizeiinspektion im Stadtgebiet und im Landkreis Landshut mehrere Wohnungen wegen des Verdachts des Besitzes und des Verbreitens von kinder-/jugendpornografischem Material.

Den heutigen Durchsuchungsmaßnahmen lagen von der Staatsanwaltschaft Landshut beantragte Durchsuchungsbeschlüsse zugrunde. An drei Objekten wurde nach Datenträgern, wie Laptops, Tablets, Computer sowie externen Speicherplatten und Mobiltelefonen gesucht, auf denen mutmaßlich über einschlägige Plattformen kinder- und jugendpornografisches Material gesucht, heruntergeladen oder verbreitet wurde. Drei Männern im Alter von 15-59 Jahren sollen mutmaßlich über Chatgruppen bzw. einschlägige Messenger-Dienste Bilder mit kinderpornografischem Inhalt gesucht, bzw. verschickt haben.

US-Behörden melden Fälle mit strafbaren Inhalten an deutsche Behörden

Durch die Aktion wird erneut möglichen Tätern verdeutlicht, dass auch die vermeintliche Anonymität des Internets nicht davor schützt, zur Verantwortung gezogen zu werden. Der Ursprung vieler Ermittlungsansätze im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie liegt in den USA. Die Internetprovider sind verpflichtet, strafbare Inhalte zu dokumentieren und zu melden. So erreichen derartige Meldungen beispielsweise über das FBI oder die Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) auch entsprechende Dienststellen der Kriminalpolizei in Niederbayern, woraus sich anschließende Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls Durchsuchungen ergeben.

Erhebliche Konsequenzen schon allein beim Besitz solcher Dateien

Sobald auf dem Handy verbotene Inhalte gespeichert sind, wird es – unabhängig von der Strafmündigkeit des Eigentümers – eingezogen. Die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft betonen, dass der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften ein Verbrechenstatbestand und nicht zu verharmlosen ist. Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden. Die Polizei gibt weiterhin zu bedenken, dass selbst wenn manche Bilder oder Videos scherzhaft wirken, dahinter reale Opfer stehen, die dafür missbraucht und misshandelt wurden.

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Verhaltensempfehlungen

Bei pädophilen Neigungen wenden Sie sich (anonym) an Hilfsorganisationen.


Veröffentlicht am 11.10.2023 um 11.15 Uhr


Polizeipräsidium NiederbayernStraubing

Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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