Holetschek: Erfolgreicher Start der „Fast Lane“ für schnellere Anerkennungsverfahren von Pflegefachkräften – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister besuchte das Landesamt für Pflege

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07.07.2023 16:30 Uhr
München

Die neue bayerische „Fast Lane“ für schnellere Anerkennungsverfahren für Pflege-Fachkräfte ist erfolgreich gestartet: Innerhalb einer Woche gab es schon 34 Anträge (Stand 06.07.) beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP). Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Freitag bei seinem Besuch beim LfP in Amberg hingewiesen.

Holetschek betonte: „Digitaler, schneller, einfacher: Die am 1. Juli gestartete Zentralisierung der Anerkennungsverfahren beim LfP ist ein wichtiger Meilenstein, um dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen und Bayern für Pflegefachkräfte aus dem Ausland noch attraktiver zu machen. Die Pflege ist eines der großen Zukunftsthemen, das wir in Bayern tatkräftig angehen. Bisherige Verfahren zu optimieren und gemeinsam mit Expertinnen und Experten neue Wege zu gehen, gehört dazu.“

Der Minister fügte hinzu: „Wer als Pflegefachkraft in Deutschland und damit auch in Bayern arbeiten will, braucht zwingend eine Anerkennung seiner beruflichen Qualifikation. Mit der Zentralisierung beim LfP erleichtern und beschleunigen wir den Prozess noch weiter.“

Mit der neuen „Fast Lane“ für Pflegefachberufe wird zudem das Zusammenspiel zwischen der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) und der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) optimiert. Konkret bedeutet das für die Alten- und Pflegeheime sowie die Kliniken, dass sie in Zukunft im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nur noch einen Ansprechpartner sowohl für die aufenthaltsrechtliche Prüfung als auch im Rahmen des Anerkennungsverfahrens haben, nämlich die ZSEF.

Vorgeschaltet gibt es mit der KuBB eine Stelle, die die Arbeitgeber in allen Fragen des Verfahrens berät. Mit der Zentralisierung der Anerkennungsverfahren beim LfP erhalten die Arbeitgeber darüber hinaus die Sicherheit, dass für jedes Herkunftsland einheitliche Entscheidungen ergehen. Das erleichtert ihnen die Planung.

Die seit 01. Juli eingegangenen Anträge stammen von Pflegekräften aus folgenden Ländern: Bosnien und Herzegowina, Indonesien, Philippinen und Ungarn. Bei sechs Anträgen konnte bereits die Gleichwertigkeit festgestellt werden (Stand 06.07.). Die ersten Feststellungsbescheide wurden bereits am 3. Juli versandt. In den Fällen, in denen die volle Gleichwertigkeit festgestellt wurde, müssen im nächsten Schritt nur noch weitere persönliche Nachweise erfolgen – wie beispielsweise ein Sprachzertifikat und ein Führungszeugnis. Danach kann die Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt werden – und damit steht der Arbeitsaufnahme als Pflegefachkraft nichts mehr im Wege.

Angela Schneider, stellvertretende Amtsleiterin des Bayerischen Landesamtes für Pflege, erklärte: „Wichtig zu wissen: Die Anträge, die bis einschließlich 30. Juni bei den Regierungen eingegangen sind, werden von den Regierungen abschließend bearbeitet und nicht ans LfP übertragen. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner bleibt in diesen Fällen also die jeweilige Regierung.“ Schneider hat im Aufbaustab für die Zentralisierung der Anerkennungsverfahren mitgearbeitet.

Holetschek ergänzte: „Klar ist: Wir brauchen dringend mehr Pflegekräfte. In Bayern wird die Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit rund 580.000 auf bis zu eine Million im Jahr 2050 steigen. Bis dahin werden wir voraussichtlich mindestens 60.000 Pflegekräfte mehr brauchen. Die Rekrutierung, Anerkennung und nachhaltige Integration von ausländischen Pflegefachkräften ist ein zentraler Baustein, um Personallücken in der Pflege zu schließen.“

Der Minister unterstrich: „Pflege muss auch in Zukunft für alle Menschen zugänglich und qualitativ hochwertig bleiben. Das kann uns nur gelingen, wenn wir die Zukunft der Pflege nachhaltig gestalten und die Herausforderungen heute angehen. Als einziges Landesamt in Deutschland, das sich ausschließlich um die Belange der Pflege kümmert, spielt das LfP eine bedeutende Rolle bei dem Ziel, die Situation für pflegebedürftige Menschen und für pflegende Angehörige in Bayern weiter zu verbessern.“

Holetschek dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am LfP: „Was Sie für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in Bayern leisten, ist großartig. Weil die Pflege eines der wichtigsten Themen für unsere Gesellschaft ist, werden die Aufgaben für das LfP auch in Zukunft nicht weniger. Umso mehr weiß ich Ihr Engagement zu schätzen.“

Beim LfP sind unter anderem verschiedene Förderverfahren zum Ausbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten pflegerischen Versorgungsstruktur und die Mentoren für Pflege, die Auszubildenden mit Rat zur Seite stehen, angesiedelt. Es ist zudem für das Bayerische Landespflegegeld und den Bayerischen Hebammenbonus zuständig. Die zentrale Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in der Pflege ist nun die nächste wichtige Aufgabe.

Den Online-Antrag sowie alle wichtigen Informationen und die häufigsten Fragen rund um die Anerkennung im Bereich der Pflege finden Sie unter www.anerkennung-pflege.bayern.de. Die Internetseite steht neben Deutsch zusätzlich in englischer, spanischer, französischer und ukrainischer Sprache zur Verfügung – weitere Sprachen sind geplant.

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen

Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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