Niederbayern: Ermittlungen zu einem Rauschgifthändler führen zu seinen Abnehmern und ziehen Durchsuchungen nach sich

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16.05.2023 13:29 Uhr
Straubing
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VIECHTACH, BODENMAIS, LKR. REGEN, DEGGENDORF. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf führt in enger Abstimmung mit der Kriminalpolizeistation Deggendorf derzeit Ermittlungen gegen einen 20-jährigen Mann aus Viechtach wegen des Verdachts des Handels mit Marihuana in nicht geringer Menge. Vorausgegangen waren verdächtige Postsendungen mit Marihuana, welche Ende November 2022 in Berlin festgestellt wurden. In den Postsendungen, welche an den 20-Jährigen adressiert waren, befanden sich rund 50 Gramm Marihuana.

Aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichtes Deggendorf wurde Ende Januar 2023 die Wohnung des 20-jährigen Mannes in Viechtach durchsucht. Hierbei konnten neben zahlreichen Konsumutensilien und erlaubnisfreien Waffen auch knapp 25 Gramm Marihuana, teilweise schon verkaufsfertig verpackt, sichergestellt werden.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen konnten mehrere Abnehmer des jungen Mannes ermittelt werden, weshalb am gestrigen Montag (15.05.2023) insgesamt sieben von der Staatsanwaltschaft Deggendorf beantragte Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichtes Deggendorf vollzogen wurden. Bei den Durchsuchungen wurde das Fachkommissariat der Kriminalpolizeistation Deggendorf sowohl von der Bereitschaftspolizei aus München als auch den Zentralen Einsatzdiensten aus Straubing unterstützt.

Die Durchsuchungen fanden überwiegend im Stadtgebiet Viechtach aber auch in Deggendorf und Bodenmais statt. Betroffen von der Durchsuchung waren junge Männer im Alter von 19 – 30 Jahren. Bei den Wohnungsdurchsuchungen konnten in den Wohnungen Kleinmengen Marihuana, Butterflymesser und Rauschgiftutensilien sichergestellt werden. Die Männer müssen sich nun wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz verantworten.

In einer Viechtacher Wohnung war bei der Durchsuchung eine 24-jährige Frau anwesend. Bei der Überprüfung konnte festgestellt werden, dass gegen die junge Frau ein Haftbefehl vorlag. Zudem wurde bei der 24-Jährigen eine Konsumeinheit Kokain sichergestellt. Den Haftbefehl konnte die 24-Jährige durch Zahlung eines Geldbetrages abwenden, für den unerlaubten Besitz des Kokains erwartet sie nun eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.



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Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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