LANDSHUT, INNENSTADT. Am Abend des 24.04.2023 kam es im Innenstadtbereich bei drei Versammlungen zu Störungen. Die Kriminalpolizei Landshut ermittelt in verschiedenen Straftatenbereichen u. a. nach dem Bayrischen Versammlungsgesetz. Eine Person wurde leicht verletzt.
Heute kurz vor 18.00 Uhr begannen zwei längerfristig angemeldete Versammlungen. Darunter eine der Partei AFD mit ca. 150 Teilnehmern und auch der obligatorische Montagsspaziergang unter dem Motto „Wir sind die rote Linie“ mit ca. 250 Teilnehmern. Spontan wurde auch noch eine Versammlung durch den „Runden Tisch gegen rechts“ angemeldet, an der sich ca. 10 Personen einfanden.
Von den Einsatzkräften wurden die Versammlungsräume bekannt gegeben sowie die Versammlungsbescheide eröffnet. Während dieser drei Veranstaltungen formierte sich dann noch eine kleine Gruppe von knapp 10 Personen, die keiner der drei Versammlungen zuzuordnen war, die anfangs die AFD-Versammlung störte. In diesem Zusammenhang konnten die Personalien der Gruppenteilnehmer festgestellt werden. Nachdem sie einem polizeilichen Platzverweis zuerst nachkamen, versuchten sie später dann aber noch den Zug des Montagsspazierganges zu stören. Hierbei gingen sie auch tätlich gegen Polizeibeamte vor. Zu Verletzungen kam es bei den Beamten und auch den Störern nach derzeitigem Stand nicht. Im Zug des Montagsspazierganges kam es zu einer leichten Körperverletzung zum Nachteil eines Versammlungsteilnehmers.
Für die Lagebewältigung war eine verstärkte Polizeipräsenz erforderlich. Es wurden im weiteren Verlauf etliche Gewahrsamnahmen durchgeführt.
Gegen 20.20 Uhr konnten die letzten Störungen festgestellt und beendet werden.
Die Kriminalpolizei Landshut wurde in die Ermittlungen und Sachbearbeitung eingebunden.

Polizeipräsidium Niederbayern