LRA Rottal-Inn - wichtige Hinweise der Veterinärbehörde
Durch die Überschwemmungen bei Hochwasser können Lebens- und Futtermittel betroffen sein. Um auch in diesen Bereichen weiterhin die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit garantieren zu können, wird das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ein risikoorientiertes Untersuchungsprogramm durchführen. Die Schwerpunkte der Untersuchungen werden dabei auf Rückstände von Mineralölkohlenwasserstoffen, Schwermetallen, Pflanzenschutzmitteln sowie kritischen Verunreinigungen durch krankheitserregende Mikroorganismen gelegt werden.
Empfehlungen:
• Prinzipiell sollen alle roh verzehrbaren Lebensmittel vor dem Gebrauch gewaschen werden.
• Lebensmittel, die überflutet wurden, sollen nicht mehr verzehrt werden.
• Mineralölverunreinigungen erkennt man leicht am Geruch. Lebensmittel, die muffig nach Öl oder Benzin riechen, sind nicht zum Verzehr geeignet.
• Bei Verunreinigung durch Mineralöle wird die Schwelle der geruchlichen und geschmacklichen Inakzeptanz solcher Lebensmittel schon bei Konzentrationen erreicht, die noch nicht als akute Gefährdung zu bewerten sind. Daher dürfte beim Genuss einwandfrei riechender Lebensmittel eine Gefährdung durch Mineralölrückstände auszuschließen sein.
• Besteht der dringende, augenscheinliche Verdacht, dass das Futtermittel (Gras, Getreide, etc.) oder die Weide aufgrund der Hochwassersituation mit schädlichen Stoffen kontaminiert ist, so wird im Zweifel empfohlen, das Futtermittel in Absprache mit der Kreisverwaltungsbehörde zu vernichten.
• Im Boden wühlende Tiere (Schweine) und im Boden scharrende und pickende Tiere (Hühner), die belastete Bodenpartikel aufnehmen können, sind im Verdachtsfall einer Bodenkontamination der Weide- bzw. Freilandhaltung vorerst von den Flächen fern zu halten.
Weiterführende Informationen zum richtigen Umgang mit Lebens- und Futtermitteln aus überschwemmten Bereichen erhalten Sie über die Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bzw. der Landesanstalt für Landwirtschaft:
• http://www.lgl.bayern.de
• http://www.lfl.bayern.de/iab/boden/031337/index.php
Soweit besonders gelagerte Sachverhalte beim Erzeuger zu Unsicherheiten führen, wird empfohlen, rechtzeitig vor dem geplanten Inverkehrbringen bzw. vor der Ernte Kontakt mit
der zuständigen Anbauberatung, der Landwirtschaftsverwaltung bzw. der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde aufzunehmen.
Die Veterinärbehörde empfiehlt dringend, die gegebenen Empfehlungen zu berücksichtigen, denn jeder Inverkehrbringer von Lebens- und Futtermitteln ist für die Sicherheit der von ihm in den Verkehr gebrachten Lebens- bzw. Futtermittel verantwortlich.
Für nähere Informationen steht das Veterinäramt am Landratsamt Rottal-Inn gerne zur Verfügung unter der Tel-Nr. 08561 20-408 oder per E-Mail unter veterinaeramt@rottal-inn.de.
LRA Rottal-Inn
ANSCHRIFT Ringstraße 4, 84347 Pfarrkirchen
TELEFON 08561 20-0
Polizeipräsidium NiederbayernStraubingQuellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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