Niederbayern: Festnahme einer Trickdiebin – Widerruf der Öffentlichkeitsfahndung

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06.04.2023 14:15 Uhr
Straubing
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VILSHOFEN, POCKING, ROTTHALMÜNSTER, LKR. PASSAU. Am 05.01.2023 wurde ein 92-jähriger Mann aus Vilshofen a.d.Donau Opfer eines betrügerischen falschen Polizeibeamten. Infolgedessen übergab der Mann an eine unbekannte Frau einen niedrigen 5-stelligen Bargeldbetrag sowie zwei Geldkarten.

Die unbekannte Abholerin hob noch am gleichen Tag in einer Sparkassenfiliale in Vilshofen a.d.Donau einen vierstelligen Geldbetrag ab. Im Rahmen dieser Abholung konnten Lichtbilder der Tatverdächtigen gefertigt werden, mit denen seit 31.03.2023 öffentlich nach ihr gefahndet wurde. Aufgrund der öffentlichen Fahndung meldeten sich mehrere Personen, die die Täterin erkannten. Durch diese konkreten Hinweise konnte sowohl die 27-jährige Abholerin als auch eine 37-jährige Mittäterin, beide aus Pocking, am 04.04.2023, am Mittag, in Rotthalmünster vorläufig festgenommen werden.

Die Festnahmen erfolgten durch Einsatzkräfte der Polizeistation Pocking, der Kriminalpolizeiinspektion Niederbayern und umliegenden Dienststellen mit Unterstützung von Einsatzkräften des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Die beiden Tatverdächtigen stehen im Verdacht, für mehrere Abholungen in Zusammenhang mit betrügerischen Straftaten im süddeutschen Raum verantwortlich zu sein. Die Ermittlungen zum Betrug in Vilshofen a.d.Donau vom 05.01.2023, die bislang von der Kriminalpolizeiinspektion Niederbayern geführt wurden, werden nun von der Kriminalpolizeiinspektion Oberbayern Süd übernommen, die aktuell noch andauern.

Die beiden Beschuldigten wurden dem Ermittlungsrichter am zuständigen Amtsgericht in Traunstein vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen des Verdachtes des bandenmäßigen Betruges – die beiden Frauen wurden in umliegende Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Das Polizeipräsidium Niederbayern bedankt sich bei den Medien für die Mithilfe und Unterstützung bei der Öffentlichkeitsfahndung. Es wird gebeten, alle übersandten Lichtbilder und datenschutzrechtlich relevanten Personendaten aus ihren Unterlagen und EDV-Anlagen dauerhaft zu löschen!



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Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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