TERMINHINWEIS: Holetschek stellt am 1. März Rechtsgutachten zur umstrittenen Cannabis-Legalisierung der Bundesregierung vor

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24.02.2023 17:00 Uhr
München
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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek stellt am kommenden Mittwoch (1. März) in einer Pressekonferenz ein Rechtsgutachten zu den umstrittenen Cannabis-Legalisierungs-Plänen der Bundesregierung vor. Der Minister hat das Gutachten bei Professor Bernhard Wegener von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in Auftrag gegeben, um die völker- und europarechtlichen Grenzen einer Cannabis-Legalisierung in Deutschland zu prüfen. Bei der Pressekonferenz werden Professor Wegener und als medizinischer Experte auch Professor Oliver Pogarell, Stellvertretender Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Ludwig-Maximilians-Universität München, für Auskünfte zur Verfügung stehen.

Die Pressekonferenz findet statt am

Mittwoch, 1. März, 12.30 Uhr,

Staatsministerium für Gesundheit und Pflege,

Haidenauplatz 1,

81667 München.

Holetschek sagte dazu am Freitag in München: „Aus medizinischen Gründen halte ich die von der Ampel-Koalition angestrebte Legalisierung von Cannabis zu ‚Genusszwecken‘ für sehr gefährlich. Denn damit werden unter anderem die Gesundheitsrisiken insbesondere für Jugendliche verharmlost. Aber auch der rechtliche Rahmen der Berliner Eckpunkte wirft viele Fragen auf. Deswegen habe ich ein Rechtsgutachten bei einem renommierten Völker- und Europarechtler in Auftrag gegeben, um das Vorhaben der Bundesregierung einem juristischen Praxischeck zu unterziehen. Die Ergebnisse, zu denen Herr Professor Wegener gekommen ist und die wir am kommenden Mittwoch vorstellen werden, sind eindeutig.“

Medienvertreter sind herzlich eingeladen. Die Möglichkeit für Foto- und Filmaufnahmen ist gegeben. Um Anmeldung telefonisch unter 089/540233-955 oder per E-Mail an pressestelle@stmgp.bayern.de wird gebeten.

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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