Holetschek: Bayern hebt landeseigene Maskenpflichten mit Ablauf des 31. Januar auf – Bayerns Gesundheitsminister: Bund sollte bundesrechtliche Maskenpflicht vor dem 7. April enden lassen

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19.01.2023 10:30 Uhr
München
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Der Freistaat Bayern wird wegen der Entspannung bei der Corona-Lage im Zuge der anstehenden Verlängerung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) die landesrechtlichen Maskenpflichten aufheben. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Donnerstag im oberfränkischen Banz hingewiesen. Er forderte zugleich die Bundesregierung auf, die bundesrechtliche Maskenpflicht im Gesundheitswesen bereits vor dem 7. April auszusetzen.

Der Minister betonte: „Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich. Deshalb werden in Bayern mit Ablauf des 31. Januar die landesrechtlichen Maskenpflichten gemäß BayIfSMV fallen – also die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen, weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen und für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt.“

Holetschek betonte: „Klar ist, dass wir das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfehlen. Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein. Die niedrigen Zahlen an Corona-Infektionen auch nach den Weihnachtsferien zeigen, dass die Eigenverantwortung und die gegenseitige Rücksichtnahme bei den Bürgerinnen und Bürgern funktionieren. Es ist bei einer solchen Lage infektionsschutzrechtlich nicht mehr angezeigt, Masken verpflichtend vorzuschreiben. Auch insoweit gilt, dass an die Stelle staatlicher Vorgaben die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger tritt. Denn: Die Situation heute ist eine ganz andere als zu Beginn oder in der Mitte der Pandemie. Die Grundimmunität in der Bevölkerung ist hoch, die Menschen wissen, wie sie sich vor einer Infektion schützen können – und falls es doch zu einer Ansteckung kommt, so verläuft die Infektion in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle zwar symptomatisch, aber nicht schwer. Und für diejenigen, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, gibt es wirksame Therapien.“

Der Minister wies darauf hin, dass aufgrund bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen weiterhin FFP2-Maskenpflichten beispielsweise in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen bis zum 7. April 2023 gelten. Holetschek ergänzte: „Es stellt sich die Frage, ob man diese Maßnahmen bis Anfang April aufrechterhalten muss. Derzeit gilt die Maskenpflicht vorwiegend in Bereichen, wo ohnehin infektiologisch geschultes Personal arbeitet, also in Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Entscheidung darüber, wo Masken weiterhin getragen werden müssen, sollte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in die Hände derer gelegt werden, die hier eigene Sachkompetenz haben – nämlich die Einrichtungen selbst. Der Freistaat geht mit gutem Beispiel voran.“

Holetschek unterstrich: „Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich bereits bei der Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr ab dem 2. Februar von guten Argumenten überzeugen lassen. Er könnte sich auch ein Beispiel an seinem Parteikollegen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nehmen, der nach Medienberichten die Sonderregeln am Arbeitsplatz zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung zwei Monate früher als geplant beenden will, also auch zum 2. Februar. Dies wäre auch ein geeigneter Zeitpunkt, die verbleibenden bundesrechtlichen Maskenpflichten auszusetzen. Und es wäre ein längst überfälliges Zeichen für Normalität.“

Holetschek erläuterte zudem: „Die landesrechtlichen Ausnahmen von den bundesrechtlichen Testnachweiserfordernissen bleiben vorerst bis zum 17. Februar unverändert bestehen. Die Testpflichten sind bundesrechtlich vorgegeben – Bayern hat aber bereits etliche Ausnahmen bei Besuchen von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen erlassen. Daran halten wir zunächst fest. Über das weitere Vorgehen wollen wir uns mit allen Beteiligten zu gegebener Zeit austauschen. Klar ist: Auch in diesen Bereichen soll mit dem fortschreitenden Ende der Pandemie Eigenverantwortung an die Stelle staatlicher Vorgaben treten.“

 

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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