Holetschek: Lauterbach muss 2023 zum Jahr der Pflegereform machen – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister: Pflegebedürftige müssen endlich finanziell entlastet werden

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01.01.2023 07:45 Uhr
München
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Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat die Bundesregierung aufgefordert, im neuen Jahr endlich eine echte Pflegereform umzusetzen. Holetschek betonte am Sonntag: „Bundesgesundheitsminister Lauterbach muss das Jahr 2023 zum Jahr der Pflegereform machen! Uns läuft die Zeit davon. Die Herausforderungen sind enorm: Wir müssen die Pflege attraktiver machen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte auch in der Langzeitpflege verbessern. Attraktive Arbeitsbedingungen kann es nachhaltig nur in einem solide finanzierten System geben. Auch darum brauchen wir eine grundlegende Reform des Leistungsrechts der Pflegeversicherung. Eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung muss verfügbar und bezahlbar sein.“

Holetschek unterstrich: „Darauf dringe ich schon seit Beginn meiner Amtszeit im Jahr 2021. Was wir brauchen, ist eine umfassende Struktur- und Finanzreform der Pflegeversicherung. Mitte März 2021 habe ich zentrale Eckpunkte für eine generationengerechte Pflegereform vorgestellt. Wir müssen die Menschen in den Mittelpunkt stellen und nicht Abrechnungsfragen. Notwendig ist auch eine Dynamisierung des Pflegegelds, das seit dem Jahr 2017 nicht mehr angepasst wurde.“

Der Minister fügte hinzu: „Auch die Kosten der Pflege steigen, nicht nur durch die Einführung der flächendeckenden Zahlung von Tariflöhnen, sondern auch aufgrund von Inflation und gestiegenen Energiekosten. Die Ampel-Koalition muss deshalb auch die so genannten Sachleistungsbeträge – die Leistungen der Pflegeversicherung für die professionelle Pflege – deutlich erhöhen. Außerdem müssen die Kosten der medizinischen Behandlungspflege in allen Pflegesettings voll übernommen werden – also auch im Heim. Am besten alles aus einer Hand durch die Pflegeversicherung!“

Holetschek ergänzte: „Zudem darf der Kostenanteil der Pflegeeinrichtungen an der Ausbildung nicht länger auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden, sondern diese Kosten müssen aus Steuermitteln finanziert werden. Hier handelt es sich schließlich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nicht zuletzt brauchen wir ein steuerfinanziertes Pflegezeitgeld, um Angehörigen eine pflegebedingte Auszeit aus dem Beruf zu ermöglichen.“

Der Minister betonte: „Klar ist: Mehrleistungen sind nicht zum Nulltarif zu haben und die Belastbarkeit der Beitragszahler ist begrenzt. Zur Refinanzierung brauchen wir einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung zumindest in Höhe der versicherungsfremden Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel die Rentenversicherungsbeiträge der Pflegekassen für pflegende Angehörige, die bereits über drei Milliarden Euro im Jahr betragen. Das muss uns gute Pflege wert sein. Denn wir investieren hier in die Zukunft.“ Er fügte hinzu: „Die Alternative wäre, dass immer mehr Pflegebedürftige die Eigenanteile nicht mehr leisten können und zu Sozialhilfeempfängern werden, oder im ambulanten Bereich einfach nicht mehr ausreichende Leistungen in Anspruch nehmen – und das frustriert auch die Pflegekräfte.“

Der Minister bekräftigte: „Wir müssen die Pflegeversicherung konsequent vereinfachen, flexibilisieren und entlasten! Deshalb habe ich schon vor langem vorgeschlagen, die Leistungen der Pflegeversicherung in drei Budgets zusammenzufassen anstelle des aktuell unübersichtlichen Leistungs-Dschungels. Die Pflegebedürftigen sollen wählen können zwischen einem hohen Budget für Leistungen von Pflegeeinrichtungen, einem mittleren Budget z. B. für qualitätsgesicherte Angebote zur Unterstützung im Alltag (einschließlich Hauswirtschaftsleistungen) und einem niedrigen Budget zur freien Verfügung (entsprechend dem heutigen Pflegegeld).“

Holetschek betonte: „Wir unterstützen Pflegebedürftige in Bayern mit einer bundesweit einmaligen Leistung: dem Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro. Mit dem Geld können sich Pflegebedürftige etwas gönnen, das sie sich in ihrem normalen Alltag nicht leisten können. Sie können auch Angehörigen und anderen Menschen, die sie bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags unterstützen, eine finanzielle Anerkennung geben. Hierfür investierte der Freistaat Bayern allein im Jahr 2022 bislang rund 415 Millionen Euro.“

Er fügte hinzu: „Darüber hinaus fördert der Freistaat Bayern die Schaffung neuer oder umgebauter Pflegeplätze mithilfe der Investitionskostenförderung ‚Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFöR‘. In den drei Programmjahren konnten mit knapp 200 Millionen Euro über 4.000 Pflegeplätze gefördert werden. Im Jahr 2022 haben wir 29 Projekte mit einem Fördervolumen von knapp 79 Millionen Euro unterstützt.“

Holetschek unterstrich: „Wir haben unser erfolgreiches Förderprogramm bis zum Jahr 2026 verlängert. Die Zahl an pflegebedürftigen Menschen steigt – und damit auch der Bedarf an Pflegeplätzen und pflegerischen Angeboten. Unser Ziel ist es, mit der Förderung die pflegerische Versorgungsstruktur in Bayern weiter auszubauen und zu verbessern: bedarfsgerecht und flächendeckend, regional ausgerichtet, demenzsensibel und barrierefrei.“

Der Minister ergänzte: „Wir haben die Richtlinie aber nicht nur verlängert, sondern auch weiterentwickelt. Künftig fördern wir eine noch größere Auswahl an unterschiedlichen Versorgungsformen: So unterstützen wir neben Kurzzeitpflegeplätzen ab 2023 auch den Bau von Plätzen in Pflegewohnungen, die ausschließlich für Verhinderungs- und palliative Pflege genutzt werden – und das mit bis zu 100.000 Euro je gefördertem Pflegeplatz. Gleichzeitig stärken wir auf diese Weise die häusliche Pflege. Die Änderung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Ziel ist es, dass die pflegebedürftigen Menschen den Pflegeplatz oder die Pflege vor Ort bekommen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.“

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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