Holetschek beauftragt Rechtsgutachten zum Thema Cannabis-Legalisierung – Bayerns Gesundheitsminister bei Symposium in München: Bundesregierung ignoriert die gesundheitlichen Risiken ihrer Drogen-Pläne 

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16.12.2022 11:45 Uhr
München
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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat ein wissenschaftliches Rechtsgutachten zu den umstrittenen Plänen der Bundesregierung für eine Cannabis-Legalisierung in Auftrag gegeben. Holetschek betonte am Freitag in München bei einem Symposium zu den Cannabis-Gefahren vor einem Fachpublikum: „Trotz großer Gesundheits-Risiken und rechtlicher Bedenken hält die Ampel-Koalition bislang an ihren Plänen fest. Deswegen habe ich ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die völker- und europarechtlichen Grenzen einer Cannabis-Legalisierung in Deutschland zu klären. Mein Ziel ist es, die Debatte zu versachlichen.“

Mit der Ausarbeitung des Gutachtens ist Professor Dr. Bernhard Wegener, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, beauftragt worden. Holetschek erläuterte: „Professor Wegener ist ein ausgewiesener Experte in diesem Bereich. Seine Einschätzung wird zweifellos eine Bereicherung für die Debatte sein. Das Gutachten wird bis Ende Februar 2023 fertig gestellt.“

Holetschek hatte schon Mitte November in einem Gespräch mit Generaldirektorin Monique Pariat von der zuständigen Generaldirektion Migration und Inneres der EU-Kommission seine rechtlichen Bedenken geäußert und auf ein Veto der EU gegen die Pläne der Bundesregierung gedrungen. Der Minister bekräftigte: „Ich sehe mich nach diesem Treffen in Brüssel in meiner Überzeugung bestätigt, dass die geplante Cannabis-Legalisierung der Ampel-Koalition gegen Europarecht verstößt und deswegen keine Chance auf Umsetzung hat. Die EU-Kommission sieht nach meinem Eindruck auch keinen Anlass, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern.“

Der bayerische Gesundheitsminister führte aus: „Mein Eindruck ist, dass die Kommission vor allem den Verkauf von Cannabis europarechtlich problematisch sieht. Das Schengener Durchführungs-Übereinkommen von 1990 sowie der EU-Rahmenbeschluss von 2004 zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels verpflichten Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten insbesondere dazu, die Herstellung, den Verkauf und die Abgabe von Suchtstoffen wie Cannabis unter Strafe zu stellen. Lediglich ein streng überwachter Handel, der der Verwendung für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke dient, ist davon ausgenommen. Das von uns beauftragte Gutachten wird diese und weitere Aspekte objektiv ausleuchten. Aufgrund der bisherigen medizinischen Datenlage scheint die EU-Kommission überdies auch nicht überzeugt, dass eine Legalisierung ohne negative gesundheitliche Auswirkungen bliebe.“

Zu dem Symposium im bayerischen Gesundheitsministerium waren rund 50 Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft, der Apotheker, der Wohlfahrtsverbände, der Ministerien, der Gesundheitsbehörden und der Medien eingeladen. Auf dem Podium sprachen neben dem Minister Experten aus der Kinder- und Jugendmedizin, der Forschung und der Staatsanwaltschaft.

Holetschek erläuterte auch seine entschiedene Ablehnung des Projekts aus gesundheitlichen Gründen. Der Minister betonte: „Eine meiner Aufgaben als Gesundheitsminister ist es, alles dafür zu tun, die Menschen vor Gesundheitsgefahren zu schützen und Prävention zu fördern. Das sollte auch das Ziel des Bundesgesundheitsministers sein. Mit seinem Gesetzesprojekt zur Cannabis-Legalisierung gefährdet Herr Lauterbach die Menschen unnötig, denn Cannabis-Konsum birgt Gefahren für die körperliche, geistige und psychische Gesundheit. Ich fordere Herrn Lauterbach auf, die Cannabis-Legalisierung zu stoppen!“

Holetschek erklärte: „Ich lehne die Legalisierung entschieden ab. Das Eckpunktepapier der Ampel-Koalition hat viele Schwachstellen. Es kann nicht sein, dass Cannabis als sogenanntes Genussmittel verharmlost wird. Das untergräbt alle Bemühungen der Prävention und Aufklärung. Zudem müssten, wenn das Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden soll, Höchstverkaufsgrenzen und Obergrenzen für den THC-Gehalt eindeutig festgelegt werden. Das ist bislang nicht geschehen. Tetrahydrocannabinol, also THC, ist aber gerade für die schwerwiegenden gesundheitlichen Risiken von Cannabis verantwortlich. Ohne Obergrenze besteht die Gefahr, dass Produkte mit hohem THC-Gehalt auf den Markt kommen, die eine stärkere Wirkung entfalten. Mit Gesundheitsschutz hat das für mich nichts mehr zu tun.“

Der Minister ergänzte: „Gerade junge Menschen haben durch Cannabis-Konsum erhebliche gesundheitliche Gefahren und negative Langzeiteffekte auf die altersgerechte Entwicklung, da das menschliche Gehirn erst ab etwa Mitte 20 ausgereift ist. Eine Legalisierung ohne entsprechende Altersbeschränkung wäre deshalb grob fahrlässig. Überdies bedeutet die geplante Legalisierung einen enormen bürokratischen Aufwand für die Marktregulierung und die notwendigen Kontrollen sowie kaum leistbare präventive Verpflichtungen für mögliche lizensierte Verkäufer. Man darf zudem nicht vergessen, dass mit einer Legalisierung ein Markt geschaffen wird, mit dem auch wirtschaftliche Interessen auf den Plan treten. Diese nach den Prämissen des Gesundheitsschutzes zu steuern, ist eine enorme, vermutlich kaum zu leistende Herausforderung.“

Der bayerische Gesundheitsminister bekräftigte: „Der wichtigste Punkt aber ist zweifellos: Cannabis ist eine Gefahr für die Gesundheit, vor allem bei jungen Menschen. Der Konsum birgt wesentliche und teils irreversible körperliche, psychische und soziale Risiken. Cannabis begünstigt Erkrankungen wie Hodenkrebs, es beeinträchtigt vor allem bei regelmäßigem und häufigem Konsum das Denken und das Gedächtnis, es steigert das Risiko für Angststörungen, Depressionen und Psychosen, und gefährdet den schulischen Erfolg bei jungen Menschen. Wir sehen zum Beispiel in den USA, wo Cannabis in einigen Staaten wie Colorado legalisiert ist, dass sich seit der Legalisierung des Cannabisbesitzes die Rate der cannabisbedingten Vergiftungsfälle und cannabisbezogenen Krankenhausaufnahmen mehr als verdoppelt hat. Wir sollten die Fehler anderer Staaten nicht wiederholen.“

Bayern setzt deshalb auf Prävention, wissenschaftlich fundierte Aufklärungs- und Informationsangebote, einen starken Jugend- und Gesundheitsschutz sowie auf gezielte Beratungs- und Hilfsangebote. Erst Anfang November hat Bayern ein neues Präventionsprojekt an Schulen gestartet, bei dem jedes Jahr rund 1.500 Schulklassen im Klassenverbund der 8. oder 9. Jahrgangsstufe mittels Einsatz eines qualitätsgesicherten, lebensweltnahen und interaktiven Präventionsworkshops durch geschulte externe Suchtfachkräfte über die Risiken und Gefahren von Cannabis aufgeklärt und dafür sensibilisiert werden.

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Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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