Niederbayern: Durchsuchungsaktion gegen Geflügelschlachtbetriebe in Niederbayern und Baden-Württemberg

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19.11.2022 10:15 Uhr
Straubing
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Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Landshut und des Polizeipräsidiums Niederbayern

LKR. ROTTAL-INN. Rund 150 Einsatzkräfte der Polizei, mehrere Vertreter der Staatsanwaltschaft Landshut, des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie Beamte der Steuerfahndung haben heute unter Einsatzleitung der Kriminalpolizeiinspektion Passau zahlreiche Büro- und Geschäftsräume von zwei Geflügelschlachtbetrieben mit Sitz im Landkreis Rottal-Inn und in Baden-Württemberg sowie die Wohnungen mehrerer Tatverdächtiger durchsucht.

Durchsuchungen im gesamten Bundesgebiet

Zeitgleich fanden in ganz Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Durchsuchungen in Geschäftsräumen von anderweitig beteiligten Unternehmen statt, die mutmaßlich in geschäftlicher Beziehung zu den Geflügelschlachtbetrieben stehen. Insgesamt wurden 24 Objekte durchsucht.

Ermittlungen wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges

Aufgrund einer Anzeige, die Mitte des Jahres 2022 bei der Staatsanwaltschaft Landshut anonym eingegangen war, sowie der bislang durchgeführten Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Passau und der Staatsanwaltschaft Landshut besteht gegen die Unternehmensverantwortlichen im Alter zwischen 29 und 58 Jahren der Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs und von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht.

Drei Männer und zwei Frauen sollen seit Anfang 2018 konventionelles Hähnchenfleisch und Hähnchen insbesondere zu sog. „Geprüfte Qualität Bayern-, Bio-, und Naturland-Ware“ mit entsprechenden Gütesiegeln umdeklariert und damit beim Weiterverkauf deutlich höhere Preise erzielt haben. Weiter besteht der Verdacht, dass aufgetaute Hähnchen fälschlicherweise als Frischware etikettiert veräußert worden sein sollen.

Die mutmaßlich irreführend bezeichneten Hähnchen gingen nach ersten Erkenntnissen an eine Vielzahl an Abnehmern. An wen und in welchem Umfang solche Lieferungen erfolgten, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Nach den bisherigen Ermittlungen unter Einbindung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gehen von den in den Handel gelangten falsch etikettierten Hähnchen keine Gesundheitsgefahren aus.

Im Zuge der heute durchgeführten Durchsuchungsmaßnamen stellten die Ermittler bundesweit Vielzahl an elektronischen Daten sowie zahlreiche schriftliche Beweismittel sicher, die nun von der Ermittlungsgruppe „Gütesiegel“ bei der Kriminalpolizeiinspektion Passau ausgewertet werden. Der Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betruges und der Verstöße gegen das Lebensmittelrecht wird insbesondere durch die Auswertung der umfangreichen Buchhaltung und Lieferscheine überprüft.

Die Ermittlungsbehörden stehen in engem Austausch mit den Fachbehörden der Lebensmittelüberwachung.

Auf die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen.

Presseauskünfte erteilt nur die Staatsanwaltschaft Landshut.


 


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Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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