Beitrags- und Gebührensatzung soll geändert werden
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Passau soll geändert werden. Anlass ist eine aktuelle Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2023 bis 2025. Ein entsprechender Empfehlungsbeschluss für das Stadtratsplenum steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften, die am Donnerstag, 10. November, stattfindet.
Unter anderem sind folgende Anpassungen vorgesehen: Die Schmutzwassergebühr erhöht sich erstmalig seit 2011 von 1,84 Euro auf 1,96 Euro und damit um 6,5 Prozent. Die Beseitigungsgebühr für Fäkalschlamm steigt um etwa 6 Prozent von 63,60 Euro auf 67,40 Euro pro Kubikmeter. Für die Anlieferung von Fäkalschlamm sind künftig 41,90 Euro pro Kubikmeter vorgesehen, was einer Anhebung um 2,4 Prozent entspricht. Zudem wird die Möglichkeit zur Anlieferung von Grauwasser verankert, für das die gleiche Gebühr wie für Schmutzwasser angesetzt wird, nämlich 1,96 Euro pro Kubikmeter. Als Grauwasser wird fäkalienfreies, gering verschmutztes Abwasser aus Bädern, Duschen oder Waschmaschinen bezeichnet, das mit der Mischwassereinleitung in den Kanal gleichzusetzen ist.
Gründe für die Gebührenerhöhungen sind unter anderem die derzeit stark steigenden Preise für Strom, Gas und Betriebsstoffe sowie die zu erwartenden Personalkostensteigerungen. Neben den enormen Steigerungen der Energiekosten fallen auch die extremen Kostensteigerungen bei den chemischen Hilfsstoffen wie Polymeren, Phosphorfällmitteln et cetera erheblich ins Gewicht. Die aktuellen Vorkommnisse in der Ukraine und die Corona-Krise haben dazu geführt, dass viele Güter und Rohstoffe nicht mehr wie gewohnt zur Verfügung stehen. Bereits aktuell zeichnen sich extreme Lieferengpässe ab, was zwangsläufig auch zu drastisch steigenden Preisen führt. Auch bei der Ersatzteilbeschaffung von maschinellen Einrichtungen ist dieser Trend deutlich erkennbar.
Daher sieht sich die Stadt Passau gezwungen, Gebührenerhöhungen vorzunehmen. Durch die zu erwartenden Einnahmen werden die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzenansatzfähigen Kosten der Dienststelle Stadtentwässerung in voller Höhe gedeckt. Vorbehaltlich der erforderlichen Beschlüsse im Ausschuss für Bauen und Liegenschaften sowie im Plenum soll die geänderte Beitrags- und Gebührensatzung am 1. Januar 2023 in Kraft treten.