Holetschek und STIKO-Chef Mertens werben für Corona-Impfungen – Gemeinsamer Besuch mit Münchner Gesundheitsreferentin Zurek im Impfzentrum – Bayerns Gesundheitsminister zieht positive Bilanz 

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27.10.2022 11:30 Uhr
München
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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat am Donnerstag in München mit dem Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission (STIKO), Professor Dr. Thomas Mertens, über die aktuelle Corona-Lage gesprochen. Beide warben aus diesem Anlass für Schutzimpfungen. Sie besuchten zudem gemeinsam mit der Gesundheitsreferentin der Stadt München, Beatrix Zurek, das Impfzentrum der Landeshauptstadt.

Holetschek zog eine positive Bilanz der bayerischen Impfzentren, die Anfang nächsten Jahres ihre Arbeit beenden werden. Er betonte am Rande des Besuchs: „Die Schließung der Impfzentren bedeutet noch nicht das Ende der Pandemie. Das Impfen bleibt ein zentrales Mittel im Kampf gegen Corona. Es bietet den besten Schutz für jeden Einzelnen vor einem schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung. Deshalb werbe ich dafür, die Impfzentren noch bis zu ihrem Auslaufen für Grundimmunisierungen und Auffrischungsimpfungen zu nutzen.“

Holetschek fügte hinzu: „Zwar weisen mehrere Indikatoren nach unten und deuten eine Entspannung der Corona-Lage an, aber das Gesamtbild unseres Monitorings mahnt für diesen Herbst und den bevorstehenden Winter noch immer zu Vorsicht und vor allem Eigenverantwortung. Wer sich impfen lassen kann, sollte das Angebot nutzen; jeder sollte sich und andere durch Maske und Abstand schützen. Wenn Sie sich schon jetzt für eine Corona-Impfung beim Haus- oder Facharzt entscheiden, nutzen Sie den Vorteil, dass Sie die Impfung gleich mit einer Grippe-Impfung kombinieren können.“

STIKO-Chef Mertens sagte: „Die STIKO betont ausdrücklich, dass die COVID-19-Impfung entgegen mancher falscher Aussagen der entscheidende Faktor für den individuellen Schutz vor schwerem COVID-19 Krankheitsverlauf ist. Der Schutz vor reiner Infektion durch das SARS-CoV-2-Virus ist jedoch deutlich geringer und kurzfristiger. Primäres Ziel der COVID-19-Impfung ist somit weiterhin die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe. Entscheidender als die Wahl des konkreten Impfstoffs ist dafür, die generelle Akzeptanz und Umsetzung der COVID-19-Impfempfehlungen, insbesondere der Auffrischimpfungen. Die STIKO empfiehlt, für alle empfohlenen Auffrischimpfungen (Booster) ab zwölf Jahren vorzugsweise einen der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Comirnaty-Impfstoffe einzusetzen, da die Omikron-adaptierten Impfstoffe eine messbar verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten auslösen und gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielen. Ab dem Alter von 30 Jahren kann alternativ auch mit „Spikevax bivalent Original /Omicron BA.1“ geimpft werden.“

Mertens führte weiter aus: „Die Omikron-adaptierten Impfstoffe verwenden dieselbe mRNA-Plattform, wie die bisher erhältlichen Wildtyp-mRNA-Impfstoffe. Da der Unterschied in nur wenigen abgeänderten Nukleotiden besteht, schätzt die STIKO die neuen bivalenten Impfstoffe trotz der begrenzten klinischen Studiendaten als sicher und verträglich ein. Auch die bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffe können weiterhin eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützen, auch durch Omikron-Varianten. Entsprechend sollen Personen, die vor Kurzem ihre indizierten Auffrischimpfungen erhalten haben, keine gesonderte Extra-Impfdosis mit einem angepassten Impfstoff erhalten. Die Omikron-adaptierten Impfstoffe sind bisher nicht für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 (1. und 2. Impfstoffdosis) zugelassen.“

Mertens betonte: „Die STIKO fordert die Impfstoffhersteller ausdrücklich auf, Postmarketing-Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit der Varianten-adaptierten Impfstoffe zu liefern und zu veröffentlichen. Klinische Wirksamkeitsdaten werden erst mit einigem Zeitverzug verfügbar sein. Die STIKO wird diese Daten bewerten, sobald sie vorliegen.“

Gesundheitsreferentin Zurek ergänzte: „In den vergangenen zwei Jahren war das Münchner Impfzentrum eine tragende Säule bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Die niederschwelligen kommunalen Impfangebote waren eine gute Ergänzung zur Regelversorgung insbesondere für vulnerable Gruppen, z.B. Geflüchtete und wohnungslose Personen. Jetzt ist die Zeit aber reif für den Übergang des Corona-Impfgeschehens in die Regelversorgung, weil die Nachfrage inzwischen im Regelsystem zu bewältigen ist. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Münchner Impfzentrums, die in den rund zwei Jahren seit Beginn der Impfungen Teil des größten kommunalen Impfbetriebs in Bayern waren und einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor Corona geleistet haben.“

Die Bayerische Staatsregierung hatte am 25. Oktober 2022 beschlossen, das Impfen ab Januar 2023 komplett in die Regelversorgung zu überführen; auch Betriebsärzte und Apotheken impfen. Die Impfzentren werden zum 31. Dezember 2022 geschlossen.

Holetschek bekräftigte: „Die Impfzentren haben uns zwei Jahre lang einen unbezahlbaren Dienst im Kampf gegen die Corona-Pandemie erwiesen. Dank ihres Einsatzes und Engagements war es möglich, die Impfungen nach Verfügbarkeit des Impfstoffs in allen Regionen Bayerns anzubieten. Mehr als 14,1 Millionen Corona-Schutzimpfungen sprechen für sich. Rund jede zweite Corona-Impfung im Freistaat wurde in einem Impfzentrum verabreicht. Die Impfzentren waren zentraler Bestandteil unserer Impfstrategie und haben Großartiges geleistet.“

Insgesamt wurden in Bayern zum 26. Oktober 28.475.873 Impfungen verabreicht, davon 14.155.093 in den Impfzentren. Allein in den vergangenen sechs Monaten wurde in den Impfzentren 369.711 Mal geimpft (35 Prozent) und 674.280 Mal bei Ärzten und Apotheken (65 Prozent).

Der Minister ergänzte: „Der gesellschaftliche Nutzen der Impfungen und ihr unschätzbarer Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie überwiegen die Kosten der Impfzentren bei Weitem. Bisher wurden dem Bund Kosten von etwas mehr als einer Milliarde Euro zur Abrechnung übermittelt, die der Bund und der Freistaat je zur Hälfte übernehmen. Allerdings dürfte die finale Summe noch etwas steigen, da noch nicht alle angefallenen Kosten abgerechnet sind. Ein genaues Bild werden wir wohl im Laufe des Frühjahres haben.“

Holetschek sagte: „Aktuell sind im Freistaat noch 80 Impfzentren aktiv, zu Spitzenzeiten waren es 100. Den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Impfzentren und den mobilen Teams, die zur Eindämmung der Pandemie so maßgeblich beigetragen haben, sowie allen weiteren Beteiligten im Hintergrund gebührt unser ganz herzlicher Dank: Ein aufrichtiges Vergelt‘s Gott für dieses herausragende Engagement!“

STIKO-Chef Mertens verwies zudem auf folgende Informationen zur aktuellen Empfehlung für Auffrischungsimpfungen:

1. Für folgende Personengruppen wird eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) empfohlen, im Abstand von 6 Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion):

a. Personen ab dem Alter von 60 Jahren

b. Personen im Alter ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz

c. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt

d. BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege

e. Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

2. Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) kann es sinnvoll sein, nach dem 4. Antigenkontakt noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen. Auch hierfür gilt der 6-Monatsabstand zur letzten Impfung oder Infektion. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung gestellt werden.

3. Besteht im Alter von 5 bis 11 Jahren eine besondere Indikation für die Durchführung einer Auffrischimpfung (siehe 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung), sollen weiterhin die für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffe verwendet werden.

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Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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