Holetschek für Entlastung der Klinikbeschäftigten durch Abbau bürokratischer Vorgaben – Bayerns Gesundheitsminister im Schulterschluss mit Bayerischer Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen in Bayern – Forderung an die Bundesregierung

zurück zur Übersicht
Gefällt mir
23.10.2022 07:15 Uhr
München
2769 Klicks

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek will gemeinsam mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft und der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern die Kliniken kurzfristig von unnötiger Bürokratie entlasten. Holetschek betonte am Sonntag: „Die Personalsituation in den Kliniken ist äußerst angespannt. Das Problem ist aber nicht nur fehlendes Personal, sondern auch zeitfressende Bürokratie. Die Hand am Bett ist jetzt wichtiger als die am Schreibtisch. Bayern wird daher alles tun, was möglich ist, um die Krankenhäuser in diesen herausfordernden Zeiten zu entlasten.“

Der Minister hatte sich am Freitag in einer Videokonferenz mit Vertreterinnen und -vertretern der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, einiger Kliniken, der Krankenkassen und des Medizinischen Dienstes auf das gemeinsame Vorgehen bei diesem wichtigen Thema verständigt. Holetschek unterstrich am Sonntag: „Ich freue mich über die konstruktive Haltung aller Beteiligten in dem Gespräch. Es bestand Einigkeit über die dringende Notwendigkeit, zum einen die gegenwärtigen Prüf- und Abrechnungsvorgaben für die Kliniken zu vereinfachen und zum anderen künftige Regelungen auf das absolut Notwendige zu beschränken sowie möglichst vollzugsfreundlich auszugestalten. Auf Landesebene werden wir vorhandene Spielräume zur Vereinfachung nutzen, soweit es nur geht. Der entscheidende Hebel liegt aber beim Bund.“

Der Minister erläuterte: „Wir waren uns in dem Gespräch einig, dass die Selbstverwaltungspartner sehr schnell eine Empfehlung anstreben, wann angesichts der gegenwärtigen Situation in den Kliniken vor Ort zur Gewährleistung der Patientenversorgung eine Abweichung von den Pflegepersonaluntergrenzen des Bundesgesundheitsministeriums statthaft ist. Klar ist: Hierbei geht es nur darum, eine einheitliche Anwendung der Aussetzung von Sanktionen zu gewährleisten, die in der jetzigen Situation nicht vermittelbar wären. Zum anderen werden die Bayerische Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen eine Verschiebung des Termins für die Scharfschaltung der elektronischen Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung (eVV) prüfen, um technisch unterstützte Lösungen zu ermöglichen. Und schließlich sollen die Anforderungen für die neu eingeführte Übergangspflege im Krankenhaus praktikabel ausgestaltet werden. Neben diesen drei rasch anzugehenden Themen werden aber auch noch weitere Bürokratievorgaben unter die Lupe genommen. Es darf keine Denkverbote geben.“ Die Selbstverwaltungspartner haben zugesagt, diese und weitere Möglichkeiten zur Reduzierung bürokratischer Aufwände gemeinsam zu prüfen und soweit wie möglich in Bayern umzusetzen bzw. gemeinsame Vorschläge an die Bundesebene zu adressieren.   

Der Minister unterstrich: „Wir brauchen pragmatische Lösungen. Unnötiger Papierkram darf nicht dafür sorgen, dass den Klinik-Beschäftigten keine Zeit für die Patientinnen und Patienten bleibt! Das Wohl der Menschen muss im Mittelpunkt stehen.“

Holetschek ergänzte: „Wir müssen die Bürokratie aber auch mittel- und langfristig abbauen.“ Der Minister forderte die Bundesregierung daher gemeinsam mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft und den bayerischen Krankenkassen auf, sämtliche Dokumentations- und Prüfpflichten für Krankenhäuser eingehend zu überprüfen und unnötige Bürokratie abzubauen.

Holetschek erläuterte: „Dokumentationspflichten müssen in der Praxis unbürokratisch und ressourcenschonend handhabbar sein. Sie müssen auf das tatsächlich zwingend notwendige Maß beschränkt werden. Das gilt für bestehende Richtlinien und Verordnung genauso wie für neu geplante Regelungen. Pragmatische Umsetzung in der Praxis ist das Gebot der Stunde!“

Der Minister ergänzte: „Wir brauchen jetzt ein zumindest befristetes Bürokratie-Moratorium auf Bundesebene. Dabei geht es nicht darum, zwingend nötige Informationen über Bord zu werfen, sondern mehrfache Dokumentationen zu vermeiden und wo immer möglich Erleichterungen zu schaffen. Die Sicherstellung der Versorgung der Patientinnen und Patienten muss der Maßstab sein – und nicht die Erhebung zahlreicher Statistiken und die Schaffung unnötiger Datenfriedhöfe.“

Der Beitrag Holetschek für Entlastung der Klinikbeschäftigten durch Abbau bürokratischer Vorgaben – Bayerns Gesundheitsminister im Schulterschluss mit Bayerischer Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen in Bayern – Forderung an die Bundesregierung erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?

Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.


Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?




Diese Webseite verwendet Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Um die Funktionen unserer Webseite vollumfänglich Nutzen zu können, willigen Sie bitte in deren Nutzung ein.

Akzeptieren und schließen
Alle Cookies akzeptieren Alle ablehnen Cookie-Einstellungen anpassen
Cookie-Erklärung Über Cookies
Notwendig Statistiken

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Name Anbieter Zweck Ablauf
cookieinfoWAIDLER.COMSpeichert die Benutzereinstellungen zu den Cookies.90 Tage
waidler.com-sessionWAIDLER.COMEindeutige ID, die die Sitzung des Benutzers identifiziert.Session

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

Name Anbieter Zweck Ablauf
_gaWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.2 Jahre
_ga_*WAIDLER.COMEnthält eine zufallsgenerierte User-ID. Anhand dieser ID kann Google Analytics wiederkehrende User auf dieser Website wiedererkennen und die Daten von früheren Besuchen zusammenführen.2 Jahre
_gatWAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken1 Tag
_gat_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gac_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gidWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.1 Tag
IDEWAIDLER.COMVerwendet von Google DoubleClick, um die Handlungen des Benutzers auf der Webseite nach der Anzeige oder dem Klicken auf eine der Anzeigen des Anbieters zu registrieren und zu melden, mit dem Zweck der Messung der Wirksamkeit einer Werbung und der Anzeige zielgerichteter Werbung für den Benutzer.1 Jahr
AMP_TOKENWAIDLER.COMNutzer-ID für AMP Tracking1 Jahr
FPIDWAIDLER.COM2 Jahre
test_cookieWAIDLER.COMVerwendet, um zu überprüfen, ob der Browser des Benutzers Cookies unterstützt.15 Minuten
ads/ga-audiencesWAIDLER.COMUsed by Google AdWords to re-engage visitors that are likely to convert to customers based on the visitor's online behaviour across websites.Session
NIDWAIDLER.COMNutzerpräferenzen und Werbung, Registriert eine eindeutige ID, die das Gerät eines wiederkehrenden Benutzers identifiziert. Die ID wird für gezielte Werbung genutzt.1 Jahr
_gcl_auWAIDLER.COMConversion-Tracking und Anzeigenmessung90 Tage
_gcl_awWAIDLER.COMZuordnung von Conversions zu Ads-Klicks90 Tage
_gcl_dcWAIDLER.COMConversion-Tracking (Display & Video 360)90 Tage
ANIDWAIDLER.COMWerbe-Tracking1 Jahr
Einstellungen speichern

Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten.

Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.

Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen.

Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.

Bitte geben Sie Ihre Einwilligungs-ID und das Datum an, wenn Sie uns bezüglich Ihrer Einwilligung kontaktieren.