Holetschek betont hohen Wert der ambulanten Suchthilfe und stellt neues digitales Angebot vor – Studie: Beratungsstellen sparen der Gesellschaft jährlich Folgekosten in dreistelliger Millionenhöhe

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15.09.2022 10:45 Uhr
München

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die große Bedeutung der ambulanten Suchtberatung in Bayern herausgestellt. Holetschek sagte anlässlich der Vorstellung einer Studie zur Wertschöpfung der ambulanten Suchthilfe am Donnerstag in Regensburg: „Erstmals können wir den gesamtgesellschaftlichen Nutzen der ambulanten Suchtberatung konkret bemessen. Das Ergebnis der Studie: Für jeden eingesetzten Euro können wir rund 17 Euro an Folgekosten einsparen.“

Die Studie wurde von der xit GmbH Nürnberg im Zeitraum von Dezember 2020 bis September 2022 durchgeführt. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat sie in Auftrag gegeben, das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat sie mit rund 142.000 Euro finanziert.

Der Minister betonte: „Sucht ist kein gesellschaftliches Randproblem. Die kurz- und langfristigen Folgen sind für die Betroffenen und ihre Angehörigen gravierend – aber auch für unsere Gesellschaft.“ Holetschek erläuterte: „Die Psychosozialen Suchtberatungsstellen in Bayern konnten der Studie zufolge im Jahr 2019 gesamtgesellschaftliche Kosten in Höhe von 474 Millionen Euro vermeiden, die sonst durch Verstetigung oder Verschlimmerung von Suchterkrankungen entstanden wären.“

Durch die ambulante Suchtberatung können zum Beispiel Beziehungsstörungen, der Verlust des Arbeitsplatzes, Langzeiterkrankungen, Kriminalität und Strafvollzug oder die Einweisung in eine stationäre Suchtbehandlung vermieden werden. Diese Eskalationen ziehen typischer Weise hohe Folgekosten nach sich. Mittels einer Simulationsrechnung wurden in der Studie die Kosten abgeschätzt, die durch absehbare Eskalationen in den Suchtverläufen der Betroffenen aus Sicht der Beratenden zu erwarten gewesen wären und durch die Inanspruchnahme von Beratung für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Beratungsbeginn verhindert werden konnten. 

Bezirketagspräsident Franz Löffler sagte: „Die Bezirke haben in den letzten Jahrzehnten den flächendeckenden Ausbau der ambulanten Suchtberatung finanziert und bayernweit ein Netzwerk aus 110 ambulanten Beratungsstellen geschaffen. Damit konnte die Lebensqualität der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen wesentlich verbessert werden. Wenn uns dann auch noch bestätigt wird, dass sich jeder investierte Euro vervielfacht hat und sehr hohen gesellschaftlichen Mehrwert erzeugt, dann ist das gerade in Krisenzeiten eine sehr wichtige Erkenntnis. Niedrigschwellige Hilfe vor Ort hilft nicht nur den Betroffenen, sie kommt der ganzen Gesellschaft zu Gute.“

Die Studie untersuchte auch die Zufriedenheit der Klienten mit den Beratungsleistungen der Suchtberatungsstellen. Der Vorsitzende des AWO-Landesverbandes Bayerns, Stefan Wolfshörndl, sagte: „Besonders positiv bewertet wurden die Aspekte zur Qualität und Zufriedenheit, die die Mitarbeitenden der Suchtberatungsstellen betreffen. Die Befragten empfanden die Mitarbeitenden in über 90 Prozent der Fälle als vertrauensvoll und einfühlsam – und die Beratung als eine Begegnung auf Augenhöhe. Negative Einschätzungen waren diesbezüglich kaum zählbar.“ Wolfshörndl fügte hinzu: „Das macht uns stolz und dankbar. Die Ergebnisse der Studie zeigen allen Beteiligten, wie wichtig die Suchtberatung und ihre auskömmliche Finanzierung sind.“

DIGITALE SUCHTBERATUNG STARTET 

Gesundheitsminister Holetschek sagte: „Die Ergebnisse der Studie zeigen eindrücklich: Wir müssen die unverzichtbaren und wirksamen Angebote der ambulanten Suchtberatung nicht nur erhalten, sondern auch weiterentwickeln und zukunftsweisend aufstellen. Das ist eine Aufgabe, die wir gemeinsam mit den Bezirken als Leistungsträgern und den Wohlfahrtsverbänden als Leistungserbringern bereits entschieden anpacken.“ Der Minister fügte hinzu: „Ein wichtiger Baustein hierfür sind auch neue Zugangswege für Betroffene. Deshalb erweitern wir die bestehenden Angebote dauerhaft um die Möglichkeit der Online-Suchtberatung. Hierfür startet in Bayern bereits zum 4. Oktober die Plattform ‚DigiSucht‘.“

„DigiSucht“ ist ein umfassendes niedrigschwelliges digitales Hilfsangebot für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen. Unabhängig von der Art des Suchtproblems kann die Plattform zu Beratungszwecken genutzt werden. Auch hybride Beratungskonzepte aus digitaler und analoger Beratung vor Ort (sogenanntes „Blended Counseling“) sind umsetzbar.

Holetschek betonte: „Damit erreichen wir insbesondere auch junge Menschen. Mit neuen Kommunikationskanälen wie Videochats und digitalen Tools wie einem Suchttagebuch und einem ‚Notfallkoffer‘ mit konkreten Handlungsstrategien zur Bewältigung von Rückfällen erweitern und ergänzen wir die Möglichkeiten der ambulanten Suchtberatung.“

Das neue digitale Beratungsangebot startet zunächst am 4. Oktober in drei Modellberatungsstellen in Nürnberg, Würzburg und Grafing im Landkreis Ebersberg. Sieben weitere Beratungsstellen kommen im Januar 2023 hinzu.

Holetschek erläuterte: „Bereits ab dem zweiten Quartal 2023 soll das Angebot flächendeckend im ganzen Freistaat mit seinen 110 Psychosozialen Suchtberatungsstellen ausgerollt werden. Ein dauerhafter und nachhaltiger Betrieb der Plattform ist sichergestellt.“ Der Minister fügte hinzu: „Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Plattform wurde dabei von Anfang an mitgedacht. So finanziert Bayern weitere zielgruppenspezifische Module zu den Themen Elternberatung, Internet-/PC-Abhängigkeit sowie ein Angebot zur Suchtselbsthilfe. Ziel ist es, die Plattform stetig weiterzuentwickeln und auszubauen.“

Der Kurzbericht zur Studie "Analyse zur Wertschöpfung der ambulanten Suchberatung in Bayern" ist unter https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2022/09/kurzbericht_wertschoepfung_ambulante_suchtberatung.pdf abrufbar.

Der Beitrag Holetschek betont hohen Wert der ambulanten Suchthilfe und stellt neues digitales Angebot vor – Studie: Beratungsstellen sparen der Gesellschaft jährlich Folgekosten in dreistelliger Millionenhöhe erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen

Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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