Holetschek begrüßt Start der Tariflohnpflicht in der Pflege – Gesundheitsminister: Zusatzkosten dürfen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht überlasten

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31.08.2022 07:45 Uhr
München
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Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat den bevorstehenden Start der Tariflohnpflicht in Pflegeeinrichtungen (1. September) begrüßt und zugleich vor zusätzlichen Belastungen für Pflegebedürftige gewarnt. Holetschek sagte am Mittwoch in München: „Die Tariflohnpflicht ist ein wichtiger Schritt. Sie entspricht einer langjährigen Forderung Bayerns. Denn gute Pflege bekommen wir nur mit gutem Personal – und gutes Personal nur durch attraktive Rahmenbedingungen und eine angemessene Bezahlung.“

Holetschek mahnte: „Klar ist, dass Mehrkosten für Tariflöhne in den Vergütungsverhandlungen Berücksichtigung finden müssen. Die entstehenden Mehrkosten dürfen jedoch nicht in Form höherer pflegebedingter Eigenanteile auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden. Es gilt die Leistungen der Pflegeversicherung an die gestiegenen Kosten anzupassen. Angesichts der Energiekrise und ohnehin steigender Pflegekosten können viele die Belastungen sonst nicht mehr schultern. Die Bundesregierung muss umgehend Maßnahmen ergreifen, damit Pflegeeinrichtungen weiter wirtschaftlich arbeiten können und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht in finanzielle Not geraten!“

Holetschek betonte: „Ich habe bereits im März 2021 Eckpunkte für eine zukunftsfeste Pflegereform vorgelegt. Es muss die gesamtgesellschaftliche Bereitschaft bestehen, mehr Geld in die pflegerische Versorgung zu investieren! Insbesondere versicherungsfremde Leistungen der Pflegeversicherung müssen über Steuern refinanziert werden. Bayern hat zudem eine Bundesratsinitiative eingebracht, um etwa Zuschläge für Wochenend- und Nachtarbeit sowie Überstunden weiter als bisher steuerlich zu begünstigen.“

Holetschek fügte hinzu: „Die Pflegeversicherung muss einen spürbaren Beitrag zur Absicherung des finanziellen Risikos leisten. Die Menschen wollen bei Pflegebedürftigkeit nicht zum Sozialfall werden oder ihren Angehörigen zur Last fallen. Künftige Generationen dürfen nicht übermäßig belastet werden.“

Der Minister forderte: „Die Bundesregierung muss bei der Pflegereform endlich vorwärtskommen. Sonst laufen wir sehenden Auges auf einen Pflegenotstand zu. Wir können es uns nicht leisten, dass Pflegekräften und auch Pflegeanbietern die Zeit fehlt, sich um die bestmögliche Versorgung zu kümmern, weil sie mit zu komplizierten Strukturen beschäftigt sind. Ziel muss eine nachhaltige Flexibilisierung und Vereinfachung des Leistungsrechts sein, um eine verlässliche personenzentrierte Versorgung zu ermöglichen. Der Reformbedarf ist groß – und die Zeit drängt.“

Holetschek erläuterte: „Zugleich müssen wir noch mehr Menschen für die Arbeit in der Pflege begeistern. An einer Stellschraube für die Attraktivität des Pflegeberufs können vor allem die Arbeitgeber drehen: Denn die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, verlässliche Dienstpläne und die Möglichkeiten von Weiterbildungen sind neben der Bezahlung ebenfalls wichtig. Auch Kommunen können durch Kinderbetreuungsangebote und bezahlbaren Wohnraum wichtige Anreize setzen.“

Der Minister fügte hinzu: „Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung und der Akademisierung der Pflege ist ein wichtiger Schritt in Richtung Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs gemacht worden. Bayern hat sogar ein eigenes Stipendienprogramm für das primärqualifizierende Pflegestudium auf den Weg gebracht: Es ist geplant, die Förderrichtlinie rechtzeitig zum Beginn des Wintersemesters 2022 in Kraft zu setzen.“

Holetschek betonte zudem: „Darüber hinaus wollen wir noch aktiver für den Beruf der Pflegekräfte werben. Deshalb starten wir in Bayern im Herbst eine Kampagne, die die Professionalität der beruflich Pflegenden in den Vordergrund stellt.“ (folgen Sie uns auf Instagram NEUEPFLEGE.bayern – Auftaktveranstaltung mit Dr. Eckart von Hirschhausen am 14.09.2022 ab 13:30 Uhr)

 

Der Beitrag Holetschek begrüßt Start der Tariflohnpflicht in der Pflege – Gesundheitsminister: Zusatzkosten dürfen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht überlasten erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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