Deutschlandweite Durchsuchungsaktion wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen der öffent
Diese Absprachen sollen dazu geführt haben, dass bei vielen Bauprojekten der Auftraggeber dazu gebracht wurde, das Angebot einer bestimmten Firma anzunehmen, welche vorher die Möglichkeit gehabt hat, einen im Marktvergleich überhöhten Preis anzusetzen. Letztlich sollen durch diese Vorgehensweise nicht nur die Wasserzweckverbände, sondern auch die Verbraucher als Endabnehmer geschädigt worden sein.
Durch das Amtsgericht Landshut wurden für 18 Objekte Durchsuchungsbeschlüsse erlassen. Bei der Durchsuchungsaktion wurden die Landshuter Kriminaler von Beamten aus Deggendorf, Schwabach, Regensburg, Hof, Erding und Ingolstadt, sowie aus Neubrandenburg (MV) und Waldshut-Tiengen (BW) unterstützt. Zeitgleich wurden auch die betroffene Wasserzweckverbände durchsucht. Im Rahmen der Durchsuchungen wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, welches jetzt ausgewertet wird. Inwieweit die Ermittlungen noch auf weitere Personen ausgedehnt werden müssen, steht noch nicht fest.
Die Schadenssumme ist zur Zeit nicht absehbar.
Die Kriminalpolizei Landshut ermittelt in enger Abstimmung mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte in Landshut wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibung und wegen Betrugs.
Medien-Kontakt: Pol.-Präs. Ndby., Presse-Team, Christian Biedermann, KHK, 09421/868-1012
Veröffentlicht am 29.04.16 um 09:40 Uhr
Polizeipräsidium NiederbayernStraubingQuellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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