Holetschek fordert Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 30. September – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister: Änderung der Definition des „vollständigen Impfschutzes“ stellt die Einrichtungen erneut vor Herausforderungen

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01.07.2022 07:45 Uhr
München
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Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat die Bundesregierung aufgefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 30. September 2022 vorzeitig aufzuheben. Der Minister sagte am Freitag in München: „Ab dem 1. Oktober ändert sich die Definition, wer als vollständig geimpft gilt – und das hat auch weitreichende Auswirkungen auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Denn: Ab dann gelten nur noch Nachweise über drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Genesung als vollständiger Impfschutz. Derzeit, also bis zum 30. September 2022, sind nur zwei Nachweise nötig.“

Holetschek ergänzte: „Damit stehen die Einrichtungen und die Gesundheitsämter erneut vor Herausforderungen. Denn der ganze Prozess fängt dann wieder von vorne an. Ab dem 1. Oktober 2022 müssen Personen, die in Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, innerhalb eines Monats ergänzende Nachweise an die Leitungen übermitteln, aus denen hervorgeht, dass sie die neuen Voraussetzungen an den vollständigen Impfschutz erfüllen. Diese müssen dann erneut geprüft und im Zweifelsfall an die Gesundheitsämter weitergeleitet werden – und das angesichts der Tatsache, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht sowieso zum Ende des Jahres auslaufen wird.“

Ein vorzeitiges Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht würde nicht nur zusätzliche Bürokratie, sondern auch Risiken für die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten vermeiden. Holetschek bekräftigte: „Die Versorgungssicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Patientinnen und Patienten darf nicht gefährdet werden. Die Einrichtungen kämpfen schon jetzt mit Personalmangel.“

Der Minister erläuterte: „Natürlich steht der Schutz der vulnerablen Gruppen für uns an oberster Stelle. Aber: Bei den Beschäftigten in der Pflege und in den Krankenhäusern liegt die Impfquote insgesamt bereits deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung. Das verdeutlicht: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung ohnehin bewusst. Sie schützen nicht nur sich selbst und ihre Angehörigen, sondern eben auch all diejenigen, um die sie sich Tag für Tag kümmern. Dazu braucht es keine einrichtungsbezogene Impfpflicht mehr.“

Holetschek fügte hinzu: „Allen muss klar sein: Am besten sind vulnerable Gruppen dann geschützt, wenn sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Daher ist eine allgemeine Impfpflicht der richtige Schritt, um vulnerable Gruppen bestmöglich zu schützen.“

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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