Holetschek ruft zu Auffrischungsimpfungen auf – Bayerns Gesundheitsminister: Virusvariante BA.5 kann auch in Deutschland zu neuem Infektionsdruck führen

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11.06.2022 09:45 Uhr
München

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat angesichts der sich auch in Deutschland ausbreitenden Sublinie BA.5 der Coronavirus-Variante Omikron zur Vorsicht gemahnt. Holetschek sagte am Samstag in München: „Die Virusvariante hat in Ländern wie Portugal und Südafrika zu neuen Infektionswellen geführt. Der BA.5-Anteil in Deutschland hat sich zuletzt wöchentlich in etwa verdoppelt und lag laut dem aktuellem RKI-Bericht in der 21. Kalenderwoche bei rund 10 Prozent. Wir müssen daher damit rechnen, das BA.5 in Kürze auch bei uns zur vorherrschenden Variante wird. Da BA.5 offenbar Übertragungsvorteile besitzt, kann es zu einem neuen Anstieg der Infektionszahlen kommen, was den Infektionsdruck steigen lässt.“

Der Minister betonte: „Es gibt aber auch gute Nachrichten: Die Krankheitsschwere scheint sich nach den bis jetzt vorliegenden Daten nicht wesentlich von der früherer Omikron-Sublinien zu unterscheiden. Und besonders wichtig: Die Impfung schützt nach bisherigen Erkenntnissen auch vor schweren Erkrankungen nach einer Infektion mit der BA.5-Variante.“

Holetschek sagte weiter: „Viele Menschen sind gerade in Sommerlaune und sorgen sich aktuell wenig vor einer Ansteckung. Die Corona-Pandemie ist aber noch nicht vorbei, wie uns die aktuelle Situation vor Augen führt. Daher empfehle ich jedem, der dies noch nicht getan hat, jetzt eine Boosterimpfung durchführen zu lassen. Die bisherigen Daten zeigen: Insbesondere wenn eine Infektion oder Impfung schon länger zurückliegt, kann man sich wieder mit BA.5 infizieren. Jetzt ist daher die richtige Zeit, sich ein Impf-Update abzuholen.“

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt zudem eine zweite Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der Drittimpfung allen Menschen, die älter als 70 Jahre sind, Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem geschwächten Immunsystem. Zudem wird sie Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen empfohlen – hier jedoch in der Regel frühestens sechs Monate nach der dritten Impfung.

Holetschek unterstrich: „Die Impfung bleibt weiterhin der beste Schutz vor einer schweren Corona-Erkrankung. Auch die bekannten AHA+L-Regeln – also Abstand, Hygiene, Maske und Lüften – helfen weiterhin dabei, sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen.“

Holetschek erläuterte: „Die aktuelle Entwicklung bestätigt unsere Einschätzung, dass wir mit Blick auf den Herbst weiterhin mit neuen, womöglich auch ansteckenderen oder gefährlicheren Virusvarianten rechnen und uns auf diese vorbereiten müssen. Als Teil unseres 5-Punkte-Plans bauen wir daher die virologische Überwachung aus und stellen sie auf drei Standbeine: Wir erweitern das Bayerische Verbundprojekt BayVOC zur Sequenzierung von SARS-CoV-2-Varianten. Wir erhöhen die Zahl ausgewählter Sentinel-Arztpraxen zur Beobachtung der Verbreitung von Atemwegsinfektionen. Zudem bauen wir das Abwassermonitoring zur Prognose des Infektionsgeschehens und zum Nachweis zirkulierender Virusvarianten aus.“

Holetschek warnte: „Mit unserem 5-Punkte-Plan haben wir in Bayern die Weichen für den Herbst bereits gestellt. Die in der Corona-Frage zerstrittene Berliner Ampel läuft derweil Gefahr, den Zug zu verpassen, rechtzeitig vor der Sommerpause des Bundestags die nötigen Änderungen auf den Weg zu bringen und das Infektionsschutzgesetz (IfSG) fit für den Herbst zu machen.“ Holetschek bekräftigte: „Der Bund muss den Ländern endlich die Werkzeuge an die Hand geben, mit denen sie auf mögliche neue Infektionswellen schnell und angemessen reagieren können. Das IfSG ist in seiner aktuellen Form hierfür untauglich.“

Der Beitrag Holetschek ruft zu Auffrischungsimpfungen auf – Bayerns Gesundheitsminister: Virusvariante BA.5 kann auch in Deutschland zu neuem Infektionsdruck führen erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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