Niederbayern: Alkohol und Drogen im Straßenverkehr – zwei schlechte „Beifahrer“

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14.03.2022 12:45 Uhr
Straubing
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NIEDERBAYERN. Neben überhöhter Geschwindigkeit führen Alkoholgenuss oder Drogenkonsum immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Alleine im vergangenen Jahr sind in Niederbayern fast 3000 Verkehrsteilnehmer wegen Alkohol am Steuer mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Die Polizei setzt auf intensive Kontrollen und appelliert aber zugleich an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer.

Erst vorgestern, 09.03.2022, verursachte eine erheblich alkoholisierte 30-jährige Audifahrerin gleich mehrere Verkehrsunfälle. Zunächst kam sie in der Straubinger Straße in Abensberg auf die Gegenfahrbahn und touchierte mit ihrem Audi den Spiegel eines entgegenkommenden Wohnmobils. Glücklicherweise blieben beide Fahrer unverletzt. Kurz darauf verursachte die Frau einen Auffahrunfall und fuhr danach unbeirrt weiter, bis sie wenig später mit einem Verkehrszeichen zusammenstieß. Einer unbeteiligten Zeugin gelang es schließlich, die Fahrerin, die leicht verletzt wurde, an der Weiterfahrt bis zum Eintreffen der Polizei zu hindern. Sie musste sich einer Blutentnahme unterziehen und der Führerschein wurde sichergestellt, am Audi entstand Totalschaden.

Niederbayerische Polizei wird ihre intensiven Kontrollen fortsetzen – Appell an die Vernunft

Seit Jahresbeginn haben die niederbayerischen Polizeidienststellen bereits rund 200 Verkehrsteilnehmer wegen Alkohol am Steuer aus dem Verkehr gezogen. Die Polizei wird weiterhin ihre intensiven Kontrollen fortsetzen und Fahrten unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss konsequent verfolgen – denn: wer Alkohol, bestimmte Medikamente oder Drogen genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.

Promillegrenzen im Straßenverkehr – 0,0 Promille für Fahranfänger

Drogen im Straßenverkehr

Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.

Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).


Veröffentlicht: 11.03.2022, 08.15 Uhr


Polizeipräsidium NiederbayernPolizeipräsidium NiederbayernStraubing


Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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