Holetschek fordert von Bundesregierung mehr Tempo bei Pflegereform – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister: Steigenden Pflegekosten muss rasch gegengesteuert werden – Verbindliche Meilensteine für Pflege in 2022 notwendig

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23.01.2022 08:30 Uhr
München
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Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat die Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen Pflegereformen nicht länger zu verzögern. Holetschek betonte am Sonntag in München: „Es ist wichtig, jetzt rasch bei den Pflegekosten gegenzusteuern. Denn die Ausgaben für Pflege werden aufgrund des demographischen Wandels in den nächsten Jahren weiter deutlich steigen.“

Der Minister fügte hinzu: „Diese Entwicklung dürfen wir nicht allein den Pflegebedürftigen über die Eigenanteile oder künftigen Generationen über Sozialversicherungsbeiträge aufbürden! Deshalb brauchen wir einen dauerhaften substantiellen Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt, der dem gesamtgesellschaftlichen Anspruch dieser Zukunftsaufgabe gerecht wird. Denn eins muss uns klar sein: Je weniger der Staat in die Pflege investiert, desto mehr wird er über die Sozialhilfe beitragen müssen.“

Holetschek unterstrich: „Nach den ersten Schritten in der vergangenen Legislaturperiode brauchen wir in diesem Jahr eine Pflegereform, die ihren Namen wirklich verdient – also verbindliche Meilensteine. Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. Ich hoffe, dass der Bundeskanzler hier nicht so auf der Bremse steht, wie er es offenbar als Finanzminister in der letzten Bundesregierung getan hat.“

Holetschek ergänzte: „Wir brauchen eine umfassende Struktur- und Finanzreform der Pflegeversicherung sowie ein Mehr an gesellschaftlichem und politischem Einsatz für unsere Pflegekräfte und die pflegenden Angehörigen. Nur so können wir die pflegerische Versorgung für die Zukunft sicherstellen. All das sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben und Herausforderungen.“

Der Minister fügte hinzu: „Bayern schreitet voran – und die Staatsregierung trägt ihren Teil dazu bei. Beispielsweise brauchen wir mehr akademisch ausgebildete Pflegekräfte. Auch in Bayern ist leider ein erheblicher Rückgang junger Menschen, die sich für ein Pflegestudium entscheiden, zu verzeichnen. Wir haben deshalb ein Stipendienprogramm für das Pflegestudium auf den Weg gebracht.“

Holetschek erläuterte: „Wiederholt haben wir den Bund auf das Problem der fehlenden Finanzierung der Praxisphasen des primärqualifizierenden Pflegestudiengangs aufmerksam gemacht. Mit Hilfe eines Stipendienprogramms kann der Anreiz vergrößert werden, ein primärqualifizierendes Hochschulstudium zu beginnen. Leider hat der Bund bisher nicht reagiert. Aus diesem Grund handeln wir in Bayern nun unabhängig davon und gehen mit unserem Stipendienprogramm in Vorleistung. Der Regierungsentwurf dafür liegt dem Bayerischen Landtag zur Beschlussfassung vor.“

Der Minister unterstrich: „Auch im Bereich der Investitionskosten kommt Bayern seiner Verantwortung nach. Um den demografischen Herausforderungen gerecht zu werden, möchte der Freistaat Bayern nun, nach den Jahren 2020 und 2021, auch im Jahr 2022 mit seiner staatlichen Investitionskostenförderung ‚PflegesoNah‘ den Ausbau der pflegerischen Infrastruktur fördern. Gerade im ländlichen Raum ist es wichtig, die Entstehung von pflegerischen Angeboten zu unterstützen, wie zum Beispiel die Förderung von Tagespflegeplätzen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Pflegeheimen. Die Bemühungen wirken. In Bayern ist die Investitionskostenbelastung der Pflegebedürftigen deutlich niedriger als im Bundesdurchschnitt und im Vergleich zu den westdeutschen Ländern am niedrigsten.“

Holetschek fügte hinzu: „Insbesondere der Schwerpunkt auf die Förderung von Tagespflegeplätzen trägt dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung – in ihrem sozialen Nahraum – bleiben können. Das sieht der Haushaltsentwurf vor.“

Der Minister wies zudem darauf hin, dass durch die Covid-19-Pandemie weiterhin sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Führungskräfte insbesondere stationärer Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung stark gefordert sind. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege plant deshalb, 17,8 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen für Maßnahmen zum Umgang mit psychischen Belastungen im Zusammenhang mit der Pandemie. Dies gilt für Beschäftigte in der Langzeitpflege im ambulanten, teilstationären wie auch im vollstationären Sektor sowie in Einrichtungen von Menschen mit Behinderung, die dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz unterliegen.

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist zudem für Holetschek, die Situation der pflegenden Angehörigen nachhaltig zu verbessern. Der Minister betonte: „Die Angehörigen leisten mit ihrem Einsatz jeden Tag Großes und sind aus der pflegerischen Versorgung nicht wegzudenken. Ich begrüße, dass das auch von mir geforderte Pflegezeitgeld in dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene Einzug gefunden hat. Wir brauchen schnellstmöglich ein Pflegezeitgeld, um pflegenden Angehörigen durch eine Lohnersatzleistung pflegebedingte Auszeiten zu ermöglichen. Jetzt kommt es auf eine zeitnahe Umsetzung an!“

Holetschek fügte hinzu: „Auf Bundesebene wurden 2021 wichtige Schritte erreicht mit den Verbesserungen bei der Entlohnung in der Pflege ab 1. September 2022 und bei der finanziellen Entlastung von Pflegebedürftigen durch einen Leistungszuschlag zu den pflegebedingten Aufwendungen in vollstationären Einrichtungen ab dem 1. Januar 2022. Dies reicht aber nicht aus. Der Freistaat Bayern wird sich weiterhin für eine notwendige und umfassende Finanz- und Strukturreform der sozialen Pflegeversicherung einsetzen, damit nachhaltige Lösungen und Verbesserungen für eine gute Pflege erreicht werden. Ziel muss eine nachhaltige Flexibilisierung und Vereinfachung des Leistungsrechts sein, um eine verlässliche personenzentrierte Versorgung zu ermöglichen.“

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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