Bayerns Gesundheitsminister Holetschek ruft gemeinsam mit KVB-Vorstand und Berufsverband der Deutschen Anästhesisten Landesverband Bayern niedergelassene Anästhesisten zur Unterstützung der Kliniken auf – Abrechnungsvereinbarung geschlossen

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07.01.2022 08:15 Uhr
München

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und der Landesverband Bayern des Berufsverbands der Deutschen Anästhesisten rufen Anästhesistinnen und Anästhesisten aus dem niedergelassenen vertragsärztlichen Bereich zur personellen Unterstützung stark belasteter Krankenhäuser während der Corona-Pandemie auf. Der Minister betonte am Mittwoch in München: „Nicht nur Pflegekräfte, auch Fachärztinnen und -ärzte fehlen mancherorts in Bayerns Krankenhäusern. Ich freue mich daher, dass zwischen dem Freistaat und der KVB die Finanzierung des Einsatzes von vertragsärztlich tätigen Anästhesisten in bayerischen Krankenhäusern geklärt werden konnte: Nun steht dem Einsatz von niedergelassenen Anästhesisten nichts im Wege. Ich bitte daher die niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten, denen ein Einsatz außerhalb ihrer Praxis möglich ist, ihr wertvolles Fachwissen vorübergehend den Krankenhäusern zur Verfügung zu stellen!“

Der Vorstand der KVB – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – sowie der Vorstand des Berufsverbandes der Deutschen Anästhesisten – Landesverband Bayern – PD Dr. Michael Dinkel, Prof. Dr. Martina Nowak-Machen und Dr. Frank Vescia – rufen ebenfalls zur kurzfristigen Unterstützung der Kliniken auf: „In Krankenhäusern sind die Abteilungen für Anästhesiologie und Intensivmedizin ganz besonders in der Behandlung von Covid-Kranken gefordert und maßgeblich an der Beherrschung des Pandemiegeschehens beteiligt. Niedergelassene Anästhesistinnen und Anästhesisten können mit ihrer Unterstützung wertvolle Hilfe in den betroffenen Krankenhäusern leisten.“

Der Ministerrat hatte am 7. Dezember beschlossen, dass der Einsatz von niedergelassenen Anästhesisten in Krankenhäusern vorübergehend möglich sein solle. Interessierte niedergelassene Anästhesisten können sich an die KVB wenden. Die Teilnahme ist freiwillig und der Einsatzort wird zwischen dem Mediziner und dem jeweiligen Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung vereinbart. Der konkrete Einsatzbereich hängt dann von den Erfordernissen des jeweiligen Krankenhauses ab. Auch eigenes medizinisches Assistenzpersonal kann sich beteiligen, falls die Angestellten dies möchten. Durch den Einsatz im Krankenhaus können die Normalstationen der Kliniken entlastet werden.

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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