Holetschek wirbt im Bundesrat für Gehaltsverdopplung für Intensivpflegekräfte – Bundesregierung soll verfügbares Nettoeinkommen für mindestens ein Jahr erhöhen

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17.12.2021 18:00 Uhr
München
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Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat am heutigen Freitag im Bundesrat für eine Verdopplung des verfügbaren Nettoeinkommens von Intensivpflegekräften und Pflegekräften in vergleichbaren klinischen Einsatzbereichen an Krankenhäusern geworben. Holetschek betonte aus diesem Anlass in Berlin: „Allen muss klar sein: Wenn wir jetzt nicht kurzfristig die Bezahlung in der Pflege verbessern, wird sich die Personalsituation noch weiter verschlechtern. Die letzten eineinhalb Jahre Pandemie-Bekämpfung haben unseren Pflegekräften extrem viel abverlangt. Wir müssen daher dringend handeln und Maßnahmen auf den Weg bringen, die schon rasch Wirkung zeigen.“

Holetschek setzte sich daher im Bundesrat dafür ein, dass die Länder die Bundesregierung auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen bzw. eine Regelung zu treffen, die das verfügbare Nettoeinkommen für Pflegekräfte in Krankenhäusern zeitlich befristet verdoppelt. Der Minister ergänzte: „Die Gehaltsverdopplung soll insbesondere Intensivpflegekräften sowie Pflegekräften auf anderen klinischen Stationen mit einem vergleichbaren Einsatzbereich an Krankenhäusern für mindestens ein Jahr zugutekommen.“

Der Minister unterstrich: „Natürlich dürfen wir auch die weiteren Bereiche in der Pflege nicht vergessen. Ich kann versichern: Das tun wir nicht. Auch die Langzeitpflege hatte und hat in der Corona-Pandemie große Herausforderungen zu meistern. Wir fordern daher, dass perspektivisch auch in der Langzeitpflege sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich Zuschläge und andere Gehaltsbestandteile steuerfrei werden.“

Bayern hatte am 7. Dezember im Ministerrat die entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen. Holetschek erläuterte: „Das Gehalt soll mindestens für das Jahr 2022 erhöht werden. Wir haben dafür die Prüfung einer zeitlich befristeten Lohnsteuerbefreiung von Intensivpflegekräften und Pflegekräften in vergleichbaren klinischen Einsatzbereichen an Krankenhäusern vorgeschlagen. Eine weitere zu prüfende Option wäre auch die ohnehin angekündigte Pflegeprämie des Bundes wesentlich zu erweitern. Das könnte man dann noch mit einer vollständigen Steuerfreistellung der Prämie kombinieren.“

Holetschek betonte: „Die Bewältigung der Corona-Pandemie stellt für unsere Pflegekräfte in den verschiedenen Bereichen seit mehr als eineinhalb Jahren eine extreme Belastung dar. Sie gehen jeden Tag an ihre Grenzen. Doch auch abseits der Krise verdienen die Pflegekräfte unsere Anerkennung.“

Der Minister ergänzte: „Auch pandemieunabhängig steht der gesamte Pflegebereich in den nächsten Jahren vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung vor einer enormen Herausforderung. Das betrifft insbesondere auch die Langzeitpflege. Die Menschen werden immer älter und immer häufiger pflegebedürftig. Diese kurzfristige Maßnahme kann und soll daher nur ein erster – aktuell mehr als erforderlicher – Schritt sein.”

Holetschek unterstrich: „Ich werde mich auch weiter dafür einsetzen, die Pflege in unserem Land ganz neu aufzustellen. Wir müssen die Bezahlung ganz generell verbessern und insgesamt bessere Arbeitsbedingungen schaffen. Dafür müssen Bund, Länder und die Arbeitgeber gemeinsam ihr Bestes geben.“

Der Beitrag Holetschek wirbt im Bundesrat für Gehaltsverdopplung für Intensivpflegekräfte – Bundesregierung soll verfügbares Nettoeinkommen für mindestens ein Jahr erhöhen erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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