Gesundheitsminister wollen Geboosterte von der Corona-Testpflicht bei 2G plus befreien – Aber Ausnahmen beschlossen – GMK-Vorsitzender Holetschek: In spätestens acht Wochen Lage neu bewerten

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14.12.2021 20:45 Uhr
München
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Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am Dienstag in einer Videoschalte beschlossen, dass Menschen mit einer Corona-Auffrischimpfung von der Testpflicht im Rahmen der 2G plus-Regelung befreit werden sollen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für den Zutritt zu medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Dienstagabend nach den Beratungen in München: „Wer eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten hat, braucht künftig ab der vollständigen Wirksamkeit der Auffrischungsimpfung nach 15 Tagen keinen Test mehr im Rahmen der 2G plus-Regelung. Experten zufolge geht von Geboosterten nur eine geringe Infektions- oder Übertragungsgefahr aus. Daher ist diese Maßnahme nach dem derzeitigen Kenntnisstand gerechtfertigt. Wir entlasten dadurch auch die derzeit stark beanspruchten Testkapazitäten.“

Holetschek betonte: „Boostern bleibt das Gebot der Stunde! Ich werbe dafür, sich die dritte Impfung noch vor dem vierten Advent zu holen.“

Der Minister ergänzte: „Einige Länder wie Bayern haben diese Booster-Ausnahme schon beschlossen. Klar ist aber auch: Wir müssen die vulnerablen Gruppen schützen, daher müssten sich auch Geboosterte beim Betreten von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen noch testen lassen. Auch das geringe Restrisiko ist in diesen Bereichen zu hoch.“

Holetschek unterstrich: „Klar ist auch: Wenn sich – etwa im Hinblick auf Omikron – neue Erkenntnisse ergeben, werden wir den heutigen Beschluss auf den Prüfstand stellen. Spätestens in acht Wochen werden sich Bund und Länder noch einmal über die Regelung austauschen und sie dann an die neue Lagedynamik anpassen.“

Das Bundesgesundheitsministerium soll zudem prüfen, ob und inwieweit weitere Personengruppen in den Anwendungsbereich der Aufhebung der Testpflicht einbezogen werden, etwa Personen die nach vollständiger Impfung infiziert wurden und genesen sind. Holetschek erläuterte: „Hier werden die Experten um Stellungnahmen gebeten, die wir natürlich in die Lagebewertung miteinbeziehen. Wenn uns das Virus eines gelehrt hat, dann, dass wir wachsam bleiben müssen!“

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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