TERMINHINWEIS: Gesundheitsminister Klaus Holetschek treibt Weiterentwicklung des elektronischen Polleninformationsnetzwerks Bayern (ePIN) voran – Übergabe eines Förderbescheids am 21. September in Mindelheim

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16.09.2021 17:00 Uhr
München
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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek übergibt am Dienstag in Mindelheim einen Förderbescheid für die Weiterentwicklung des bayerischen elektronischen Polleninformationsnetzwerks ePIN. Damit sollen künftig Allergikern genaue Daten zum Pollenflug an jedem beliebigen Ort in Bayern zur Verfügung gestellt werden. Die Bayerische Staatsregierung fördert das ePIN-Nowcasting-Projekt des Zentrums Allergie und Umwelt (ZAUM) der Technischen Universität und des Helmholtz Zentrums München mit 130.000 Euro. Für die nach Schätzungen mehr als eine Million Pollenallergiker in Bayern wird dies eine Verbesserung der Lebensqualität bedeuten, da beispielsweise Aufenthalte im Freien sowie Medikamentengaben aufgrund der ortsspezifischen Pollenflugdaten künftig noch besser gesteuert werden können.

Bei einem Pressetermin werden das geplante neue System und eine weitere Studie zum Gesundheitsdatenmonitoring von Pollenallergikern vorgestellt am:

Dienstag, 21 September 2021, 16.00 Uhr,

Mindelheim, Kreiskliniken Unterallgäu,

Bad Wörishoferstr. 44, 87719 Mindelheim.

 

Medienvertreter sind herzlich eingeladen. Die Möglichkeit für Foto- und Filmaufnahmen ist gegeben. Wir bitten darum, einen medizinischen Mundnasenschutz oder FFP2-Maske zu tragen. Außerdem ist auf ausreichend Abstand zu achten. Ebenso sind die geltenden Hygieneregeln einzuhalten.

Bitte beachten: Die Pressekonferenz findet in der Klinik statt. Der Zugang ist nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen erlaubt. Auch Medienvertreter müssen das Besucherformular der Klinik Mindelheim ausfüllen. Die Pressestelle des StMGP stellt das Formular gern zur Verfügung.

Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis), einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (Genesenennachweis), oder des negativen Ergebnisses eines PCR-Tests, der höchstens 48 Stunden zurückliegt, bzw. eines PoC-Antigentests, der höchstens 24 Stunden zurückliegt (Testnachweis), ist beim Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen. Wahlweise kann der Nachweis auf freiwilliger Basis bereits bei der Anmeldung per Mail übermittelt werden (der per Mail übermittelte Nachweis wird direkt nach der Veranstaltung gelöscht).
Die Schutz- und Hygieneregeln sind zu beachten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Zudem ist im gesamten Veranstaltungsbereich eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen. Sobald der Sitzplatz eingenommen wurde, kann die Maske abgenommen werden.

Aufgrund der Abstandsregeln ist eine Anmeldung telefonisch unter 089/540233-955 oder per E-Mail an pressestelle@stmgp.bayern.de erforderlich.

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen

Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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