GMK-Vorsitzender Holetschek: GMK empfiehlt Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite auch nach 11. September – Bayerns Gesundheitsminister: Zielgruppe für Auffrischungsimpfungen präzisiert

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09.08.2021 18:45 Uhr
München

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich für eine Fortsetzung der epidemischen Lage über den 11. September hinaus ausgesprochen. Das haben die Mitglieder der GMK am Montag einstimmig in einer Videokonferenz beschlossen.

Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Montagabend in München: „Wir bitten den Bundestag, die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus fortzuführen. Das ist notwendig, um Infektionsschutzmaßnahmen in den Ländern weiterhin umzusetzen, wenn dies geboten ist. Angesichts steigender Infektionszahlen halten wir das für wichtig, denn wir dürfen uns nicht voreilig unserer erprobten Instrumente berauben.“

Zudem haben die GMK-Mitglieder die Zielgruppe für den Start der Corona-Auffrischungsimpfungen präzisiert. Demnach soll es zunächst Auffrischungsimpfungen geben in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie für Menschen mit Immunschwäche oder Immunsuppression und Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit sowie Höchstbetagte (ab 80 Jahren). Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Das Bundesgesundheitsministerium soll schnellstmöglich die Aufklärungsbögen für Auffrischungsimpfungen anpassen. Zudem müssen die technischen Voraussetzungen für Meldungen an das DIM-Register des Robert Koch-Instituts und die Ausstellung eines digitalen Impfzertifikats geschaffen werden.

Die GMK hatte am 2. August beschlossen, die Auffrischungsimpfungen ab September zu ermöglichen. Möglich sind auch Auffrischungen für Menschen, die mit Vektorimpfstoffen von Astrazeneca oder Johnson&Johnson geimpft wurden oder nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektorimpfstoffe erhalten haben.

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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