Gesundheitsministerium weist Kritik an BayIMCO zurück – Antworten auf zentrale Fragen zur Impf-Registrierung

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25.03.2021 16:15 Uhr
München
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Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weist Kritik am Corona-Impf-Portal BayIMCO zurück. Ein Ministeriumssprecher sagte am Donnerstag in München: „Die Terminvergabe über BayIMCO funktioniert. Das Portal arbeitet mit einem ausgewogenen und aufwändig programmierten Algorithmus, der besonderen Wert auf eine faire Verteilung innerhalb der Priorisierungsgruppen legt. Ziel dieses Vorgehens ist es, bei der komplexen Priorisierung alle relevanten Faktoren wie Alter, Vorerkrankungen und Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen zu berücksichtigen und so gleiches Recht für alle zu gewährleisten. Veränderungen in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes werden stets umgehend in BayIMCO umgesetzt.“

Mit Stand 25. März haben sich in Bayern 3.060.397 Menschen für eine Schutzimpfung gegen COVID-19 registriert. BayIMCO steht für „Bayerisches Impfmanagement gegen Corona“ und ist das zentrale Tool für das Impfmanagement.

Das Gesundheitsministerium beantwortet im Folgenden zentrale Fragen zur Nutzung von BayIMCO:

1. Wie ist der Stand der Impfungen bei den Über-80-Jährigen?

Die Corona-Impfungen bei den am höchsten priorisierten Bürgerinnen und Bürgern mit dem größten Risiko kommen gut voran. In der Altersgruppe Über 80 haben rund 68 Prozent (etwa 554.500 Menschen) eine Erstimpfung und gut 38 Prozent (rund 311.000 Menschen) eine Zweitimpfung erhalten (Stand 25. März), die über BayIMCO abgewickelt wurden.

2. Wie viele Über-80-Jährige haben noch keinen Impftermin erhalten?

Bayernweit haben sich mehr als 500.000 Menschen über 80 Jahren für eine Schutzimpfung in BayIMCO registriert. Aktuell sind davon noch etwa 8.900 Bürgerinnen und Bürger ohne Termin. Das bedeutet, sie haben noch keine Einladung bekommen, einen Termin zu vereinbaren. Dies wird jedoch so schnell wie möglich erfolgen.

Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass in dieser Zahl auch Mehrfachregistrierungen enthalten sind. Erklärung: Manche Impfwillige haben sich sowohl über BayIMCO als auch telefonisch oder per Postkarte für eine Impfung registriert. So kann es passieren, dass sie über das Callcenter des Impfzentrums einen Impftermin erhalten haben, in BayIMCO aber versehentlich nicht gelöscht wurden. Die Impfzentren sind angehalten, in so einem Fall die Impfung auch in BayIMCO zu vermerken. Denkbar sind auch Mehrfachregistrierungen unter verschiedenen E-Mail-Adressen, die trotz Impfung nicht vom Impfling gelöscht wurden. Doppelt registrierte Impflinge selbst können ihr Konto bei BayIMCO löschen.

3. Was tun wir, um weitere Über-80-Jährige zu erreichen?

Impfwillige, die sich über BayIMCO registriert haben, werden per SMS und per E-Mail informiert, sobald sie einen Termin vereinbaren können. Wer sich telefonisch oder per Postkarte registriert hat, wird vom Callcenter des Impfzentrums angerufen.

Für die Online-Registrierten schafft das Gesundheitsministerium aktuell eine Erinnerungsfunktion, damit sie eigens informiert werden können, wenn neue Termine freigegeben werden. Zusätzlich sind einzelne Impfzentren dazu übergegangen, Über-80-Jährige anzurufen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Impfberechtigten rechtzeitig und zügig ein Impfangebot erhalten.

4. Warum arbeiten wir mit einem Algorithmus?

Der Algorithmus soll eine größtmögliche Gleichberechtigung gewährleisten. Das ist wichtig, weil mehrere Faktoren für die Priorisierung relevant sind wie Alter, Vorerkrankungen und Beruf. Diese würden ansonsten nicht gewichtet, weil die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut die Gefährdung innerhalb der Priorisierungsgruppen nicht weiter definiert. Daher bedarf es eines entsprechenden Schlüssels, den der Algorithmus bietet. Bei den Über-80-Jährigen ist gewährleistet, dass jeder entsprechend seinem Alter zu einem Termin eingeladen wird.

5. Warum wird der Algorithmus geheim gehalten?

Die genauen Details des Algorithmus werden bewusst nicht offengelegt, um möglichem Missbrauch und Manipulation vorzubeugen. Bei der Entwicklung sollten unter anderem eine Alters- oder Geschlechterdiskriminierung vermieden werden. Der Algorithmus selbst ist konform mit allen definierten Vorschriften und Impferfordernissen.

6. Warum kann es Veränderungen in der Priorisierung geben?

Nach einer Registrierung in BayIMCO zeigt das Portal die jeweilige Einstufung bei der Priorisierung an. Diese kann sich aber nachträglich ändern, wenn zum Beispiel die Corona-Impfverordnung des Bundes geändert und BayIMCO entsprechend angepasst wird. Deswegen empfehlen wir allen, ihre Daten regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

7. Kann ich nach der Registrierung in BayIMCO meine Terminvergabe durch einen Anruf in einem Call-Center beschleunigen?

Die telefonische Registrierung und die Meldung über BayIMCO laufen getrennt voneinander. Doppelregistrierungen sind nicht notwendig und sollten vermieden werden. Keiner der beiden Wege wird bevorzugt behandelt.

8. Was passiert, wenn ich von meinem Hausarzt ein Impfangebot erhalte?

Für die Hausärzte soll die Priorisierung so wenig Bürokratie wie möglich mit sich bringen. Deswegen kann der Hausarzt eine Registrierung in BayIMCO nicht zurücknehmen oder verwalten. Alle Impflinge werden gebeten, nach einer Impfung beim niedergelassenen Arzt ihre Registrierung in BayIMCO zu löschen.

Der Beitrag Gesundheitsministerium weist Kritik an BayIMCO zurück – Antworten auf zentrale Fragen zur Impf-Registrierung erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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