Holetschek: Die neue Landarztprämie unterstützt die ersten 13 Praxen – Bayerns Gesundheitsminister: Die Corona-Pandemie belegt, wie wichtig eine flächendeckende ärztliche Versorgung für die Menschen in Bayern ist

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16.02.2021 11:00 Uhr
München
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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek treibt die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum weiter voran. Holetschek betonte am Dienstag in München: „Mit unserer im Januar gestarteten Landarztprämie unterstützen wir jetzt schon 13 Praxen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat die entsprechenden Bescheide verschickt, die sich auf die sieben bayerischen Regierungsbezirke verteilen. Weitere 87 Anträge werden aktuell geprüft.“

Holetschek erläuterte: „Eine gute und hochwertige ärztliche Versorgung in allen Teilen Bayerns ist für mich ein zentrales Anliegen. Die Coronapandemie zeigt sehr deutlich, wie wichtig dieses Ziel ist. Die Menschen brauchen möglichst kurze Wege zu der Praxis ihres Vertrauens. Mit der Landarztprämie haben wir ein starkes Instrument geschaffen, um die ärztliche Versorgung auch in weniger dicht besiedelten Regionen auf hohem Niveau dauerhaft sicherzustellen.“

Die bürokratieärmere Landarztprämienrichtlinie ersetzt das bisherige Förderprogramm zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im ländlichen Raum. Holetschek unterstrich: „Grundsätzlich ist für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns zuständig. Die bayerische Staatsregierung trägt mit der Landarztprämie aber ebenfalls ihren Teil zu einer guten Versorgung der Menschen in Bayern bei. Wir haben früh erkannt, wo Handlungsbedarf besteht.“

Mit dem Vorgängerprogramm der Landarztprämie hat das Gesundheitsministerium bereits seit 2012 insgesamt 752 Praxisgründungen und Filialbildungen im ländlichen Raum unterstützt. Darunter waren unter anderem 555 Hausärzte und 112 Psychotherapeuten. Holetschek betonte: „Ich bin sehr zufrieden, dass die Landarztprämie diese Erfolgsgeschichte nun fortsetzt.“

Die Landarztprämie unterstützt die Niederlassung von Haus- und Fachärzten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung sowie von Kinder- und Jugendpsychiatern einmalig mit bis zu 60.000 Euro. Psychotherapeuten erhalten eine einmalige Förderung von maximal 20.000 Euro. Voraussetzung ist, dass sich die Ärztinnen und Ärzte in Gemeinden niederlassen, die nicht mehr als 20.000 Einwohner haben und nach der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns nicht überversorgt sind. Bei Kinder- und Jugendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern.

Auch bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren kann die Landarztprämie einmalig beantragt werden, die genannten Voraussetzungen gelten hier gleichermaßen. In Ausnahmefällen ist zudem sogar die Unterstützung von Praxisnachfolgen in überversorgten Planungsbereichen möglich, zum Beispiel, wenn durch das LGL ein schwerwiegendes lokales Versorgungsdefizit festgestellt wurde.

Holetschek ergänzte: „Mit der Landarztprämie haben wir ein Versprechen der Koalitionsvereinbarung umgesetzt, das mir sehr am Herzen liegt. In einer Gesellschaft, die immer älter wird, müssen wir allen Menschen kurze Wege zur ärztlichen Versorgung bieten. Um dies zu gewährleisten, haben wir neben der Landarztprämie die Landarztquote eingeführt, für die wir in Bayern 5,8 Prozent aller Medizinstudienplätze vorhalten.“

Außerdem hat das bayerische Gesundheitsministerium mit einem Stipendienprogramm bereits 270 Medizinstudierende mit 600 Euro im Monat unterstützt, die sich im Gegenzug bereit erklärt haben, nach dem Studium im ländlichen Raum zu arbeiten. Holetschek sagte: „Erfahrene Mediziner und künftige Berufsanfänger für eine Praxis im ländlichen Raum zu gewinnen, erscheint mir als unabdingbar, um dauerhaft eine flächendeckende ärztliche Versorgung in Bayern zu sichern.“

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Bayerns Gesundheitsminister: Die Corona-Pandemie belegt, wie wichtig eine flächendeckende ärztliche Versorgung für die Menschen in Bayern ist
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Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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