Huml baut Pflegestützpunkte weiter aus – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin: Ab 2021 können Pflegestützpunkte mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden

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27.11.2020 11:45 Uhr
München
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Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml baut die Beratungsstrukturen für Pflegebedürftige und deren Angehörige weiter aus. Huml betonte am Freitag: „Die Aufnahme von Pflegestützpunkten in eine Regelförderung ist ein Meilenstein für die Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Pflegestützpunkte sind leicht zugängliche Beratungsangebote für alle Themen rund um die Pflege. Sie sind zentrale Anlaufstellen und vernetzen die regional verfügbaren pflegerischen Angebote, um Beratung und Unterstützung aus einer Hand anzubieten.“

Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke können gemeinsam mit den Pflege- und Krankenkassen Pflegestützpunkte einrichten. Um den weiteren Ausbau von Pflegestützpunkten zu unterstützen, können diese ab 2021 mit jährlich bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Zuwendungsempfänger sind Kommunen, die sich an der Trägerschaft eines Pflegestützpunkts beteiligen. Bei einer räumlichen Anbindung an eine Fachstelle für pflegende Angehörige erhöht sich die Förderpauschale für insgesamt maximal drei Jahre um jährlich bis zu 3.000 Euro.

Die Ministerin ergänzte: „Ich bin überzeugt, dass wir durch das Zusammenspiel der bestehenden Fachstellen für pflegende Angehörige und der weitgehend neuen Pflegestützpunkte sehr gut aufgestellt sind, um auch künftig flächendeckend eine gute Beratung anbieten zu können. Besonders die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig funktionierende Beratungsstrukturen unter einem Dach sind.“

Bereits seit November 2019 können Pflegestützpunkte eine bisher einmalige Förderung beantragen. Darüber hinaus fördert der Freistaat ein gut etabliertes und in dieser Form in Deutschland einzigartiges Netz von über 100 Fachstellen für pflegende Angehörige mit jährlich bis zu 1,6 Mio. Euro. Die Fachstellen für pflegende Angehörige haben die Aufgabe, pflegende Angehörige auch längerfristig bei ihrer oft kräftezehrenden Aufgabe psychosozial zu begleiten, Betreuungs- und Entlastungangebote, wie z.B. Helferkreise oder Betreuungsgruppen anzubieten sowie insbesondere auch Angehörige von Menschen mit einer Demenzerkrankung zu informieren und zu begleiten.

Anträge auf Regelförderung für das Jahr 2021 können noch bis 31.12.2020 beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden. Weitere Hinweise finden Sie unter www.pflegestuetzpunkte.bayern.de.

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen

Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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