Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut: Imker müssen Anzeigepflicht beachten

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20.09.2025
Straubing
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In den Gebieten rund um Waltersdorf bei Bogen und Neukirchen wurde ein Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Bienenseuche, die durch ein sporenbildendes Bakterium verursacht wird. Das Landratsamt Straubing-Bogen hat deshalb einen Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens einem Kilometer eingerichtet. Innerhalb dieses Bereichs dürfen weder Bienenvölker noch Waben, Wachs oder Gerätschaften bewegt oder entfernt werden. Der Honig bleibt für den menschlichen Verzehr jedoch weiterhin unbedenklich.

 

Die Sperrbezirke bleiben bestehen, bis nach frühestens zwei bis neun Monaten alle Völker getestet und ausschließlich negative Laborbefunde vorliegen. Die widerstandsfähigen Sporen bleiben bis zu 30 Jahre infektiös und befallen ausschließlich die Brut der Bienen, die daran zugrunde geht. Typische Symptome sind eingesunkene Brutdeckel, ein lückenhaftes Brutbild und die sogenannte positive Streichholzprobe. Im Landkreis wurde der aggressive Typ II nachgewiesen, der Larven schon vor der Verdeckelung abtötet, weshalb typische Brutbilder seltener zu sehen sind.

 

Eine Hand führt ein Streichholz in eine geöffnete Wabenzelle, um die typische „Streichholzprobe“ auf die Amerikanische Faulbrut bei Bienen durchzuführen.
Die sogenannte Streichholzprobe zeigt den Verdacht auf Amerikanische Faulbrut bei Bienenvölkern

 

Für eine erfolgreiche Bekämpfung ist die enge Zusammenarbeit zwischen Imkern und Veterinäramt entscheidend. Alle Völker im Sperrbezirk müssen amtlich untersucht und Futterkranzproben entnommen werden. Bestätigt sich der Verdacht, sind Sanierungen mittels Kunstschwarmverfahren oder die Abtötung der betroffenen Völker erforderlich.

 

Imker sind verpflichtet, unbewohnte Bienenwohnungen bienendicht zu verschließen und ihre Bienenhaltung anzuzeigen. Nachmeldungen werden vom Veterinäramt nicht sanktioniert. Nur wenn alle Imker ihrer Anzeigepflicht nachkommen, kann die Seuche wirksam eingedämmt werden.

 

Weitere Informationen sowie das Meldeformular finden Imker auf der Homepage des Landkreises Straubing-Bogen.


- JS


Landratsamt Straubing-BogenLandratsamt Straubing-BogenStraubing

Quellenangaben

Stefan Fleischmann

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