Gerlach: Bundesregierung muss endlich medizinische Versorgungszentren regulieren – Schreiben von Bayerns Gesundheitsministerin: Ankündigungen von Lauterbach sind 2023 nicht umgesetzt worden

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20.12.2023 13:45 Uhr
München
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Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat die Bundesregierung aufgefordert, eine stärkere Regulierung für investorengetragene medizinische Versorgungszentren (iMVZ) nicht länger zu verzögern. In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mahnte Gerlach ein rasches Handeln an. Gerlach erinnerte Lauterbach am Mittwoch zudem an eine nicht eingehaltene Ankündigung von Weihnachten 2022: „Letztes Weihnachten hat Lauterbach angekündigt, profitorientierte Ketten von Arztpraxen würden ‚wahrscheinlich ihr letztes schönes Weihnachten‘ feiern. Ein Jahr später heißt es überraschend ‚Alle Jahre wieder‘ für investorengetragene MVZ. Denn nichts ist geschehen, um die iMVZ stärker zu regulieren. Nach ‚O du Fröhliche‘ ist mir dabei nicht zumute.“

Gerlach betonte: „Wir brauchen im Sinne der Patientinnen und Patienten zeitnah effektive Regulierungsmaßnahmen, wenn uns eine starke und vielfältige ambulante Versorgung gerade auch im ländlichen Raum wichtig ist. Darauf habe ich in meinem Brief gedrungen. Bayerns Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch. Wir haben gemeinsam mit anderen Ländern im Juni 2023 erfolgreich einen Antrag zur Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Darin schlagen wir konkrete Maßnahmen vor, wie MVZ stärker reguliert werden sollten. Auch diese Vorschläge hat Herr Lauterbach bislang nicht umgesetzt. Es ist aber höchste Zeit zu handeln.“

Gerlach erläuterte: „Mit jedem Tag, an dem Bundesminister Lauterbach die Vorschläge der Länder nicht aufgreift und endlich Regelungen vorantreibt, steigt der Anteil der investorengetragenen Versorgungszentren an den MVZ. Allein in Bayern gibt es inzwischen 1.021 MVZ. Im August 2022 waren es noch 938, ein Anstieg von knapp neun Prozent. Im Jahr 2004 gab es in Bayern erst insgesamt neun MVZ. Bundesweit sieht laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung der Trend ähnlich aus: Da verzeichnen wir 4.571 MVZ für das Jahr 2022, ein Jahr zuvor waren es noch 4.179.“

Die Ministerin erklärte: „Die Gefahr dabei ist, dass sich Investoren bei ihren Gründungen stärker auf dicht besiedelte – und damit lukrativere – Ballungsräume konzentrieren. Die Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum haben dann das Nachsehen und langfristig eine schlechtere Versorgung. Dem muss die Bundesregierung einen Riegel vorschieben.“

Zu den zentralen Vorschlägen aus der gemeinsamen Bundesratsinitiative von Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gehören:

– Die Schaffung eines bundesweiten MVZ-Registers und einer Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber auf dem Praxisschild, da die realen Besitzverhältnisse meist nicht ersichtlich sind, vor allem nicht für die Patienten vor Ort.

– Maßnahmen zur Begrenzung von Konzentrationsprozessen und Monopolisierungstendenzen: So sollen Krankenhäuser künftig nur MVZ in Planungsbereichen, die ganz oder teilweise in einem Umkreis bis zu 50 Kilometer von ihrem Sitz entfernt liegen, gründen können. Auch wird die Einführung von Höchstversorgungsanteilen für Haus- und Fachärzte – sowohl bezogen auf die arztgruppenbezogenen Planungsbereiche als auch auf den gesamten Bezirk der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen – vorgesehen.

– Regelungen, um die Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung im MVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu schützen, beispielsweise durch einen besonderen Abberufungs- und Kündigungsschutz für die ärztliche Leitung und Vorgaben zu deren Mindesttätigkeitsumfang.

Der Beitrag Gerlach: Bundesregierung muss endlich medizinische Versorgungszentren regulieren – Schreiben von Bayerns Gesundheitsministerin: Ankündigungen von Lauterbach sind 2023 nicht umgesetzt worden erschien zuerst auf Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeMünchen


Quellenangaben

www.stmgp.bayern.de/

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